Umweltförderung - Erneuerbare Energieträger - KPC
Förderung von Neubau und Ausbau von Wärme- und Kälteverteilnetzen in Burgenland mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen von bis zu 45 % der beihilfefähigen Kosten. Gültig ab 01.01.2013 bis zur Ausschöpfung des Budgets.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus, Ausbaus und der Erweiterung von Wärme- und Kälteverteilnetzen auf Basis klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme- und Fernkälteversorgung zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern bzw. in Gebieten ohne bestehendes Fernkälte-/Fernwärmenetz.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten (bis max. 10 % der materiellen Investitionskosten)
- Neuerrichtung von Wärme- und Kälteverteilnetzen
- Grabungsarbeiten und Leitungen
- Wärmeübergabestationen
- Pufferspeicher
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für fossile Anlagen und Ausrüstungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positives Gutachten der KPC
- Bereitstellung der Landesmittel durch Beschluss der Landesregierung
- Mindestinvestitionskosten von 30.000 € für Wärmenetze bzw. 100.000 € für Kältenetze
Beschreibung
Das Förderprogramm „Umweltförderung – Erneuerbare Energieträger – KPC“ des Landes Burgenland unterstützt den Neubau, Ausbau und die Erweiterung von Wärme- und Kälteverteilnetzen auf Basis klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme- und Fernkälteversorgung. Gefördert werden Investitionskosten für Planungsleistungen, Grabungsarbeiten, Leitungsbau, Wärme- und Kälteübergabestationen, Pufferspeicher, MSR-Technik, netzhydraulische Adaptionen, Qualitätsmanagement sowie immaterielle Aufwendungen – jeweils bis zu 10 % der materiellen Investitionskosten. Die Förderung erfolgt als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 45 % der beihilfefähigen Kosten. Voraussetzung ist ein positives Gutachten der KPC, ein Beschluss der Landesregierung über die Bereitstellung der Mittel sowie Mindestinvestitionen von 30.000 € bei Wärmenetzen und 100.000 € bei Kältenetzen. Das Programm ist ab 01.01.2013 gültig und gilt bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Budgets.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Interessenverbände, Vereine sowie konfessionelle Einrichtungen mit Sitz oder Projektstandort im Burgenland, die mindestens zehn externe Abnehmer:innen in einem Gebiet ohne bestehendes Fernwärme- oder Fernkältenetz versorgen. Mit dem Zuschuss werden nicht nur Errichtung und Inbetriebnahme neuer Netze gefördert, sondern auch die Ausweitung vorhandener Netzinfrastrukturen zur Versorgung Dritter. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energieträger. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden, solange Mittel verfügbar sind.
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