Zuschuss

Umweltförderung - Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber

Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Hydromorphologie von Fließgewässern in Niederösterreich. Anträge bis 18.07.2027 möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 18.07.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit für Fischwanderungen (z.B. Beseitigung von Querbauwerken, Errichtung von Fischaufstiegshilfen), Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (z.B. Verbesserung der Breiten- und Tiefenvarianz, Wiederherstellung natürlicher Sohlverhältnisse) sowie zugehörige Konzeption, Untersuchungen, Studien, Planungen und Gutachten.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Realisierung im öffentlichen Interesse
  • Berücksichtigung im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan
  • Einreichung des Antrags vor Baubeginn bei der Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Förderungsansuchen NÖ Wasserwirtschaftsfonds
  2. Unterlagen für Bundesförderung gemäß Umweltförderungsgesetz
  3. Rechnungsnachweise und Endabrechnungsunterlagen

Beschreibung

Der Förderaufruf „Umweltförderung – Gewässerökologie für kommunale Förderungswerbende“ in Niederösterreich unterstützt gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Hydromorphologie von Fließgewässern. Im Fokus stehen der Abbau von Querbauwerken, die Errichtung von Fischaufstiegshilfen sowie die Wiederherstellung natürlicher Gewässerverläufe mit variabler Breiten- und Tiefenstruktur. Auch die Erstellung von Konzepten, Untersuchungen, Studien, Planungen und Gutachten fällt in den Förderbereich. Durch diese Maßnahmen wird die Biodiversität gefördert und die Erreichung der Umweltziele gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in der Region vorangetrieben.

Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie physische und juristische Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit und Marktfunktion. Voraussetzung ist die Realisierung im öffentlichen Interesse, die Berücksichtigung im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan und die Einreichung des Antrags vor Baubeginn bei der Abteilung Wasserbau des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung. Zur Antragstellung gehören unter anderem das ausgefüllte Förderungsansuchen des NÖ Wasserwirtschaftsfonds, die Unterlagen für die Bundesförderung gemäß Umweltförderungsgesetz sowie alle Rechnungsnachweise und Endabrechnungsunterlagen. Anträge können bis zum 18. Juli 2027 eingebracht werden, um mit Unterstützung von Expert:innen und Planungspartner:innen nachhaltige gewässerökologische Projekte umzusetzen.

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