Zuschuss

Umweltförderung - Gewässerökologie

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Minimierung von Ausleitungen, Rückstau oder Schwall und Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken in Salzburg. Laufend seit 01.01.2011.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie zur Minimierung der Auswirkung von Ausleitungen, Rückstau oder Schwall sowie zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Höchstmögliche Unterstützung gemäß dem Umweltförderungsgesetz ausschöpfen.
  • Einhaltung aller relevanten Vorschriften des Umweltförderungsgesetzes und der Bundesrichtlinien zur Gewässerökologie.
  • Verpflichtung zur Einsichtgewährung in Gebarungsunterlagen, Vorlage eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises und Rückerstattung bei Zweckentfremdung oder Nichtumsetzung.
  • Schriftliche Zustimmung gemäß Datenschutzgesetz zur Veröffentlichung von Name, Adresse, Verwendungszweck und Förderhöhe.
  • Dauerhafte Instandhaltung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein.
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Beschreibung

Mit der Umweltförderung – Gewässerökologie treibt das Land Salzburg seit dem 1. Jänner 2011 die naturnahe Entwicklung heimischer Fließgewässer voran. Als laufend ausgeschriebener Zuschuss richtet sich dieses Programm an kommunale Förderwerbende sowie an Wettbewerbsteilnehmer:innen, die im Einklang mit den Bundesrichtlinien zur Gewässerökologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit und Reduktion von Ausleitungen, Rückstau oder Schwall umsetzen möchten. Die hier geförderten Projekte leisten einen zentralen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz sowie zur Steigerung von Energieeffizienz und Klimaschutz in der Region Salzburg. Ein besonderes Augenmerk gilt der Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken, um ökologische Vernetzung und Artenvielfalt langfristig zu stärken.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Ausschöpfung der höchstmöglichen Unterstützung gemäß Umweltförderungsgesetz sowie die strikte Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften und Förderrichtlinien. Förderwerbende verpflichten sich, eine dauerhafte Instandhaltung der geförderten Anlagen zu garantieren, umfassende Gebarungsunterlagen vorzulegen und bei Zweckentfremdung oder Nichtumsetzung erhaltene Mittel zurückzuerstatten. Ferner ist eine schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung von Projektname, Adresse und Förderhöhe nach Datenschutzgesetz erforderlich. Da die Zuwendung im Ermessen der zuständigen Landesbehörde liegt, empfiehlt sich eine sorgfältige Projektplanung und transparente Dokumentation. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden und stärken durch diese Förderung gezielt nachhaltige Gewässerstrukturen in Salzburg.

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