Umweltförderung - Kesseltausch 2026
Förderung des Austauschs fossiler Heizungssysteme in privaten Wohngebäuden durch klimafreundliche Alternativen wie Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe. Anträge bis 31.12.2026 bzw. solange Budget verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Austausch fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektrospeicherofen) in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und mehrgeschoßigem Wohnbau durch Anschluss an hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme oder – falls dieser nicht möglich ist – durch Umstieg auf Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder Wärmepumpen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Heizungssystem und Anschluss
- Planungs- und Installationsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leistungen vor dem Stichtag 03.10.2025
- Eigeninstallationen
- Mehrfachförderung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Lieferungen und Leistungen ab 03.10.2025
- Maximal ein wassergeführtes Zentralheizungssystem pro Standort
- Rechnungen müssen auf Antragstellende ausgestellt und von diesen bezahlt sein
- Installation durch befugte Fachkraft
- Vorlage eines Energieberatungsprotokolls bei Registrierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Energieberatungsprotokoll
- Rechnungsbelege
- Nachweis fachgerechter Installation
Beschreibung
Die Umweltförderung – Kesseltausch 2026 bietet privaten Eigentümer:innen und Nutzer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie mehrgeschoßigem Wohnbau in ganz Österreich einen attraktiven Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungssysteme. Gefördert wird vorrangig der Anschluss an hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- und Fernwärmesysteme. Ist dieser technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar, unterstützt das Programm den Umstieg auf Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder den Einbau einer Wärmepumpe. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der Investitions- sowie Planungs- und Installationskosten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die fachgerechte Installation durch eine befugte Fachkraft, Rechnungslegung ab dem Stichtag 03.10.2025 sowie die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls bei der Registrierung. Pro Standort darf nur ein wassergeführtes Zentralheizungssystem gefördert werden, Mehrfachförderungen sind ausgeschlossen.
Anträge können von 24.11.2025 bis längstens 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel online eingereicht werden. Notwendige Unterlagen umfassen das Energieberatungsprotokoll, Rechnungsbelege und den Nachweis der fachgerechten Installation. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Abteilung VI/7) stellt mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einen transparenten Prozess sicher. Durch diese Initiative werden klimafreundliche Heizungssysteme gefördert, um den CO₂-Ausstoß in Wohngebäuden nachhaltig zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum österreichweiten Klimaschutz zu leisten.
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