Zuschuss

Unbürokratische Hilfe für Patienten

Finanzielle Hilfen für Menschen mit Multiple Sklerose (MS) oder vergleichbaren Erkrankungen des zentralen Nervensystems bei finanziellen Nöten und für Therapiemaßnahmen, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Aenne Speck Stiftung unterstützt Patient:innen mit Multiple Sklerose oder vergleichbaren Erkrankungen des zentralen Nervensystems in akuten finanziellen Notlagen und zur Finanzierung von eigenständigen Therapiemaßnahmen. Darüber hinaus fördert sie wissenschaftliche Studien zur Erforschung von MS sowie Sport- und Kulturangebote für Betroffene und deren Angehörige.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Therapiemaßnahmen
  • Forschungsprojekte
  • Sport- und Kulturveranstaltungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag
  • Ärztlicher Nachweis der Erkrankung
  • Vorhabensbeschreibung und Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Ärztlicher Nachweis der Erkrankung
  3. Beschreibung des Vorhabens
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Aenne Speck Stiftung gewährt unbürokratische Zuschüsse für Menschen mit Multipler Sklerose oder vergleichbaren Erkrankungen des zentralen Nervensystems in ganz Deutschland. Ziel ist es, Patient:innen in akuten finanziellen Notlagen zu unterstützen sowie eigeninitiierte Therapiemaßnahmen zu ermöglichen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Darüber hinaus fördert die Stiftung wissenschaftliche Studien zur Erforschung von MS und bietet finanzielle Mittel für Sport- und Kulturangebote, die das Wohlbefinden Betroffener und ihrer Angehörigen stärken. Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch ein flexibler Zugang zu den bereitgestellten Mitteln gewährleistet ist.

Zur Antragstellung werden ein schriftlicher Antrag, ein ärztlicher Nachweis der Erkrankung sowie eine Vorhabensbeschreibung mit Finanzierungsplan benötigt. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Kosten für therapeutische Behandlungen, Forschungsprojekte sowie Sport- und Kulturveranstaltungen. Neben Einzelpersonen können auch Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine Zuschüsse beantragen, etwa für museale Ausstellungen, musiktherapeutische Kurse oder Studien zur neurologischen Forschung. Die Vergabe erfolgt durch den Stiftungsvorstand nach den Vorgaben der Satzung, wobei kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Durch diese vielseitigen Fördermöglichkeiten leistet die Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität von MS-Erkrankten und zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit neurologischen Erkrankungen.

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