Unterbringung im Rahmen der vollen Erziehung - Krisenpflege
Krisenpflegeplätze für Kinder bis zum Volksschulende (max. 10 Jahre) in Kärnten bei familiärer Krisensituation (max. 12 Wochen). Pflegeeltern erhalten laufende geldliche Unterstützungsleistungen und Sonderzahlungen. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung vorübergehender Pflegeverhältnisse für Kinder in psychischen und sozialen Krisensituationen, um deren Erziehung, Förderung und Sicherheit zu gewährleisten und eine rasche Stabilisierung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Laufende geldliche Unterstützungsleistungen (pro Kind und Tag)
- Sonderleistungen für besondere Betreuungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gefährdung des Kindeswohls
- Fachliche Eignung bzw. bescheidmäßige Bewilligung des Krisenplatzes (§ 30 Abs. 2 und 3 K-KJHG)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bewilligung als Krisenpflegestelle
Beschreibung
In Kärnten stehen private Interessent:innen mit der Maßnahme zur Krisenpflege Plätze für Kinder bis zu zehn Jahren zur Verfügung, deren familiäres Umfeld durch psychische oder soziale Ausnahmesituationen erheblich belastet ist. Innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwölf Wochen bietet die Förderung bedarfsgerechte Pflegeverhältnisse, um das Kindeswohl zu sichern und rasch eine Stabilisierung zu erzielen. Der Fokus liegt auf der Gewährleistung der Erziehung und Förderung in einem stabilen Umfeld, während parallel zuverlässige Hilfeplanungs- und Fachaufsichtsprozesse greifen. Fortlaufende Anträge sind jederzeit möglich, wodurch flexibel auf akute Notlagen reagiert werden kann.
Pflegeeltern:innen erhalten für jedes betreute Kind tägliche geldliche Unterstützungsleistungen in richtsatzgemäßer Höhe sowie Sonderzahlungen für zusätzliche Betreuungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Zuwendung ist eine offizielle Bewilligung als Krisenpflegestelle gemäß § 30 Abs. 2 und 3 K-KJHG sowie der Nachweis einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Förderdauer erstreckt sich über drei Monate und erlaubt eine bedarfsorientierte Betreuung, die im Zusammenspiel mit klinischen Psycholog:innen und Fachärzt:innen eine umfassende Versorgung sicherstellt. Alle Unterlagen werden über die Abteilung 4 der Kärntner Landesregierung eingereicht, die gleichzeitig als zentrale Ansprechstelle fungiert. Damit leistet das Programm einen entscheidenden Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung von Kindern in akuten Krisensituationen.