Zuschuss

Unternehmensstabilisierung

Individuelle Unterstützung für kleine und mittlere Hotel- und Gastronomiebetriebe in Österreich zur Wiederherstellung ihrer wirtschaftlichen Stabilität. Zinsenzuschuss bis 2 % p.a. für restrukturierte Kredite und Übernahme von Bundeshaftung. Anträge möglich von 01.03.2024 bis 30.06.2028.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Zinsenzuschuss bis max. 2 % p.a. für restrukturierte Kredite bis 2.000.000 €, Haftungsübernahme bis max. 4.000.000 €

Förderziel

Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität und der Finanzstruktur von kleinen und mittleren Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber langfristige Erfolgschancen aufweisen.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausarbeitung eines Stabilisierungskonzepts
  • Zinsenzuschuss für restrukturierte Kredite
  • Übernahme einer Haftung durch die OeHT

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • KMU der Tourismuswirtschaft
  • Touristische Bedeutung oder Vorbereitung einer Betriebsübernahme
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Mitgliedschaft bei der WKO Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. PDF Kurzinfo OeHT
  2. Länderbeiblatt Burgenland
  3. KWF-Beiblatt zum OeHT-Ansuchen

Bewertungskriterien

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Langfristige Erfolgschancen des Betriebes
  • Touristische Bedeutung des Unternehmens

Beschreibung

Die Förderung „Unternehmensstabilisierung“ richtet sich an kleine und mittlere Hotel- und Gastronomiebetriebe mit touristischer Bedeutung oder in Vorbereitung einer Betriebsübernahme und unterstützt jene Unternehmen in Österreich, die sich derzeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, jedoch langfristige Erfolgsschancen aufweisen. Gefördert werden die Erstellung eines maßgeschneiderten Stabilisierungskonzepts durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank sowie finanzielle Maßnahmen zur Wiederherstellung einer tragfähigen Finanzstruktur. Dazu zählen ein Zinsenzuschuss von bis zu 2 % p.a. für restrukturierte Kredite in Höhe von 100.000 € bis maximal 2.000.000 € (Laufzeit bis zu zehn Jahre) sowie die Übernahme einer Bundeshaftung in Höhe von bis zu 4.000.000 € (Haftungsquote bis 80 %). Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Gesellschaften, die Mitglied bei der WKO Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sind, ihren Unternehmensstandort in Österreich haben und als KMU im Sinne der EU-Definition gelten.

Anträge können online im OeHT-Kundenportal vom 1. März 2024 bis zum 30. Juni 2028 gestellt werden. Als förderfähige Ausgaben gelten die Konzeption der Sanierungsstrategie, der Zinsenzuschuss für restrukturierte Kredite und die Haftungsübernahme. Die Entscheidung erfolgt auf Basis von Kriterien wie dem Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, der touristischen Bedeutung des Betriebs und den vorhandenen Erfolgsperspektiven. Ergänzende Anschlussförderungen der Bundesländer – unter anderem Burgenland, Kärnten oder Niederösterreich – gewähren eine mindestens gleich hohe Unterstützung wie der Bund. Mit dieser Förderoffensive stärkt die OeHT in Kooperation mit Landesförderstellen gezielt die Resilienz der Tourismuswirtschaft und trägt dazu bei, die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit regionaler Betriebe nachhaltig zu sichern.

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