Unterstützung für Klassenfahrten
Zuschuss für Wieslocher Schulkinder aus finanziell schwachen Familien zur Teilnahme an Klassenfahrten bzw. mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Förderung in der Regel 50 % der Gesamtkosten, maximal 200 € pro Kind. Antrag über die Schulleitung, Formulare stehen über die Schulsekretariate und online zum Download bereit.
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Förderkriterien
Förderziel
Wieslocher Schulkinder aus finanziell schwachen Familien sollen die Möglichkeit erhalten, mindestens einmal in ihrem Schulleben an einer Klassenfahrt oder mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltung teilzunehmen, auch wenn die Kosten ansonsten eine Hürde darstellen.
Förderfähige Ausgaben
- Gesamtkosten der Klassenfahrt
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten, die bereits anderweitig bezuschusst oder erstattet werden
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Wiesloch
- Nachweis finanzielle Bedürftigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Begründung über Schulleitung
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Wiesloch fördert mit dem Programm „Unterstützung für Klassenfahrten“ gezielt Wieslocher Schüler:innen aus finanziell benachteiligten Familien. Zielsetzung ist es, jedem Kind mindestens einmal im Schulleben die Teilnahme an einer mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltung zu ermöglichen, unabhängig von der individuellen finanziellen Situation. Dabei übernimmt die Stiftung üblicherweise 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 200 € pro Kind und Veranstaltung. Auf diese Weise werden Barrieren abgebaut und Teilhabechancen im Bildungsbereich nachhaltig gestärkt.
Teilnahmeberechtigt sind Schüler:innen mit Wohnsitz in Wiesloch, deren Bedürftigkeit durch einen entsprechenden Nachweis bestätigt wird. Der Antrag wird über die jeweilige Schulleitung eingereicht; die benötigten Formulare stehen in den Schulsekretariaten zur Verfügung und können online heruntergeladen werden. Förderfähig sind sämtliche Kosten der Klassenfahrt, sofern sie nicht bereits durch andere Stellen bezuschusst oder erstattet wurden. Da das Programm fortlaufend ausgeschrieben ist, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Somit erhalten Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg eine unkomplizierte Möglichkeit, benachteiligten Kindern unvergessliche Lern- und Gemeinschaftserlebnisse zu sichern.
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