Zuschuss

Unterstützung im Einzelfall – Stiftung für Kinder und Jugendliche im Sozialraum Geretsried Wolfratshausen

Einzelfall-Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Sozialraum Geretsried/Wolfratshausen; Anträge jederzeit möglich über ein Formular.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in akuten Notlagen im Sozialraum Geretsried und Wolfratshausen durch finanzielle Hilfen im Einzelfall.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis des Wohnsitzes im Sozialraum Geretsried/Wolfratshausen
  • Darstellung der aktuellen Notlage
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis des Wohnsitzes
  3. Begründung der Notlage (z. B. Attest, Bescheide)

Bewertungskriterien

  • Schwere der Bedürftigkeit
  • Zweckbindung der Mittel

Beschreibung

Die Stiftung für Kinder und Jugendliche im Sozialraum Geretsried/Wolfratshausen gewährt fortlaufend finanzielle Einzelfallhilfen für Minderjährige und junge Erwachsene in akuten Notlagen. Mit ihrem unbürokratischen Zuschuss unterstützt die Initiative des „Runden Tisches Jugendhilfe“ seit 2005 unmittelbar und gemeinnützig Betroffene, wenn öffentliche Leistungen nicht ausreichen. Die Förderung zielt darauf ab, persönliche und familiäre Krisensituationen durch zweckgebundene Mittel zu entschärfen und somit die soziale Teilhabe im bayerischen Sozialraum Geretsried/Wolfratshausen zu stärken. Als Unterstiftung im Kinderfonds Stiftungszentrum werden alle Ressourcen transparent in der Region eingesetzt, um dort Hilfe zu leisten, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Gefördert werden Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im genannten Sozialraum, die ihre Notlage nachweisen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Formulars sowie geeigneter Nachweise, beispielsweise Wohnsitzbestätigung, Atteste oder Bescheide zur Begründung der aktuellen Situation. Die Auswahl orientiert sich an der Schwere der Bedürftigkeit und der verbindlichen Zweckbindung der Mittel. Eine Aufnahme in die Einzelfallhilfe erfolgt kontinuierlich und ohne feste Fristen. Das Antragsformular kann jederzeit bei der Geschäftsstelle angefordert und eingereicht werden. Dieses Verfahren stellt sicher, dass Hilfebedürftige rasch und zielgerichtet unterstützt werden.

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