Zuschuss

Unterstützung Modellregionen Klimaschutz und Anpassung

Förderung der Erstellung von Antragsunterlagen für KEM/KLAR und von Klimawandelanpassungskonzepten in Vorarlberg. Laufende Einreichung vor Umsetzung möglich, gültig ab 01.01.2024.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Fördersumme: Bis zu 10.000 € pro Region bzw. 3.000 € pro Gemeinde
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Unterstützung von Gemeinden und Zusammenschlüssen von Gemeinden in Vorarlberg bei der Erstellung von Antragsunterlagen zur Teilnahme an den Klima- und Energiemodellregionen (KEM) und Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!) des Klima- und Energiefonds sowie bei der Erstellung von Klimawandelanpassungskonzepten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für die Erstellung von Antragsunterlagen für KEM/KLAR
  • Beratungsleistungen zur Erstellung von Klimawandelanpassungskonzepten und Strategien inklusive Workshops

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die bereits von anderen Förderstellen gefördert werden
  • Kosten für das Umsetzungskonzept

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage von Antragsunterlagen für den Klima- und Energiefonds und Nachweis der angefallenen Kosten für deren Erstellung
  • Bestehende Bundesförderungen zum gleichen Vorhaben müssen in Anspruch genommen werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterzeichnetes Antragsformular
  2. Nachweis der angefallenen Kosten für Antragsunterlagen bzw. Anpassungskonzepte

Beschreibung

Das Programm Unterstützung Modellregionen Klimaschutz und Anpassung richtet sich an Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Träger:innen von Klima- und Energiemodellregionen (KEM) und Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!) im Bundesland Vorarlberg. Ziel ist die Mitfinanzierung der Erstellung von Antragsunterlagen für die Ersteinreichung und Fortführung der Programme des Klima- und Energiefonds sowie die Ausarbeitung von Klimawandelanpassungskonzepten. Die Maßnahme fördert Modellprojekte zur Stärkung der kommunalen Klimaschutz- und Anpassungsstrategien und unterstützt damit die Energieeffizienz, Regionalförderung und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum. Eine Antragstellung ist laufend möglich und muss vor Beginn der jeweiligen Maßnahme erfolgen.

Gefördert wird in Form eines einmaligen Zuschusses mit Förderquoten von 50 % bis 100 % der förderfähigen Kosten. Für die Erstellung der KEM/KLAR-Antragsunterlagen werden bis zu 10.000 € pro Region übernommen, für Beratungsleistungen zur Konzepterstellung maximal 3.000 € pro Gemeinde oder Gemeindeverbund. Anerkannt werden Ausgaben für die Antragsunterlagen und begleitende Workshops, nicht jedoch bereits anderweitig geförderte Leistungen oder die Umsetzungskonzepte selbst. Voraussetzung ist die Vorlage des unterzeichneten Antragsformulars und der Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten. Das Programm ist gültig ab dem 01.01.2024 und läuft bis auf Widerruf, wobei keine persönlichen Kontaktangaben im Fördertext publiziert werden.

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