Unterstützung von Berufsausbildungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche DienstnehmerInnen
Beihilfen für Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer und deren beihilfeberechtigte Kinder sowie Kinder von pensionierten Dienstnehmern in Salzburg.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der schulischen und fachlichen Ausbildung sowie berufsrelevanter Fortbildungs- und Qualifikationskurse für kammerzugehörige land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer und deren Kinder mit Familienbeihilfeanspruch.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Unterkunft und Verpflegung
- Lernbehelfe
- Notwendige Fahrtkosten für günstigstes öffentliches Verkehrsmittel
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Landarbeiterkammer für Salzburg
- Kursbestätigung samt Zahlungsnachweis
- Einhaltung der Förderungsrichtlinien der Landarbeiterkammer für Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Originalrechnungen
- Zahlungsbelege
- Schul-, Kursbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung
- Nachweis über Anspruch auf Familienbeihilfe
Beschreibung
Die Landarbeiterkammer für Salzburg unterstützt schulische sowie berufsrelevante Fortbildungs- und Qualifikationskurse für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer:innen sowie deren beihilfeberechtigte Kinder und Nachkommen pensionierter Dienstnehmer:innen. Pro Kalenderjahr können bis zu 50 % der Kurskosten, maximal jedoch € 700 pro Person, übernommen werden. Förderfähige Ausgaben umfassen Kursgebühren, Unterkunft und Verpflegung, Lernbehelfe sowie notwendige Fahrtkosten mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel. Anträge sind im selben Kalenderjahr des Studien- oder Kursendes bis spätestens Ende Februar des Folgejahres einzureichen und erfordern eine Mitgliedschaft in der Landarbeiterkammer für Salzburg, eine Kursbestätigung mit Zahlungsnachweis sowie die Einhaltung der gültigen Förderungsrichtlinien.
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt und ist subsidiär gegenüber anderen Förderungen. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, Originalrechnungen, Zahlungsbelege, Nachweise über Kurs- oder Schulbesuch sowie der Anspruch auf Familienbeihilfe beizulegen. Eine Belegkontrolle stellt sicher, dass alle Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Interessierte können sich bei Fragen an das Amt der Salzburger Landesregierung wenden. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit erleichtert eine langfristige Planung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen und stärkt die Qualifikation innerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Branche in Salzburg.
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