Unterstützung von Betrieben, die erstmals Lehrlinge aufnehmen
Förderung des Lehrlingseinkommens für das erste Lehrjahr zur Motivation Wiener Betriebe, ihre Personalbedarfe durch erstmalige Lehrlingsausbildung zu sichern. Antragstellung spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Motivierung von Wiener Ausbildungsbetrieben, ihren Personalbedarf durch den erstmaligen Einstieg in die Lehrausbildung zu sichern, indem das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr finanziert wird.
Förderfähige Ausgaben
- Kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen
- Lohnnebenkostenpauschale (20% der Lohnnebenkosten)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wiener Ausbildungsbetriebe gemäß § 2 BAG mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien
- Erstmals Lehrlinge in Wien ausbilden oder seit mindestens fünf Jahren keine Lehrlinge ausgebildet
- Aufnahme von Wiener Lehrlingen (unabhängig vom Lehrjahr)
- Antragstellung spätestens 3 Monate nach Ablauf der Probezeit des Lehrlings
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular inkl. Verpflichtungserklärung
- Kopie des Feststellungsbescheids
- Lohnzettel für die ersten 3 Monate des Lehrverhältnisses
Beschreibung
Die Förderinitiative unterstützt Wiener Ausbildungsbetriebe, die erstmals oder nach einer Pause von mindestens fünf Jahren wieder Lehrlinge in Wien aufnehmen. Ziel der Maßnahme ist es, den betrieblichen Fachkräftenachwuchs nachhaltig zu sichern, indem das kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen für das erste Lehrjahr zu 100 % übernommen wird. Zusätzlich wird eine pauschale Abgeltung der Lohnnebenkosten in Höhe von 20 % gewährt. Damit sollen kleine und mittlere Unternehmen motiviert werden, ihre Personalbedarfe langfristig durch die Lehrausbildung zu decken. Die maximale Projektdauer beträgt zwölf Monate, wobei die Förderung unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes gewährt wird.
Förderberechtigt sind Wiener Ausbildungsbetriebe gemäß § 2 BAG mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien, die erstmals Lehrlinge ausbilden oder seit mindestens fünf Jahren keine Lehrlinge ausgebildet haben. Voraussetzung ist die Aufnahme von Lehrlingen mit Wohnsitz in Wien; die Antragstellung muss spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit des Lehrlings erfolgen. Förderfähige Ausgaben umfassen das Bruttolehrlingseinkommen und die Lohnnebenkostenpauschale. Zur Antragseinreichung sind das ausgefüllte Antragsformular mit Verpflichtungserklärung, eine Kopie des Feststellungsbescheids und die Lohnzettel für die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses erforderlich. Der Antrag kann ab dem 1. Jänner 2025 bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) eingereicht werden, die Auszahlung erfolgt quartalsweise rückwirkend nach Nachweis der Lohnzettel.
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