Unterstützung von Menschen mit Behinderungen - Wohnraumadaptierungen, PKW-Ankäufe & Pflegehilfsmittel
Zuschuss für behinderungsbedingt erforderliche Wohnraumadaptierungen, PKW-Ankäufe und Pflegehilfsmittel im Bundesland Salzburg. Anträge sind unbefristet möglich und müssen vor Realisierung des Vorhabens gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung eines finanziellen Zuschusses für behinderungsbedingt erforderliche Wohnraumadaptierungen (barrierefreier Badumbau, Treppenlifte, Rampen etc.), für den Ankauf und die Adaptierung von PKW sowie für Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege.
Förderfähige Ausgaben
- Wohnraumadaptierungen (barrierefreier Badumbau, Treppenlifte, Rampen)
- Ankauf eines PKW
- PKW-Adaptierungen
- Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Patientenlifter etc.)
- Hörbehelfe
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes (S.THG)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen gemäß S.THG
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg (mindestens drei Jahre durchgehend)
- Keine Möglichkeit, gleiche oder ähnliche Leistungen aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen zu erlangen
- Nachweis der behinderungsbedingten Notwendigkeit (ärztliche Bestätigung), Prüfung von Einkommensobergrenze und Kaufpreislimits
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweis
- Kostenvoranschlag zum Vorhaben
- Bescheid "Begünstigt Behinderte" (Sozialministeriumservice)
- Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit bzw. des rechtmäßigen Aufenthalts
- Ärztliche Bestätigung der behinderungsbedingten Notwendigkeit
- Nachweis der Vertretungsbefugnis (bei Vertretung)
- Kopie des Behindertenpasses
Beschreibung
Das Programm gewährt einen Zuschuss im Bundesland Salzburg für behinderungsbedingt notwendige Adaptierungen und Anschaffungen sowie für Pflegehilfsmittel. Gefördert werden barrierefreie Wohnraumumbauten wie Badumbau, Treppenlifte oder Rampen, der Ankauf und die maßgeschneiderte Adaptierung eines PKW sowie unterstützende Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Patientenlifter oder Hörbehelfe. Anträge können unbefristet gestellt werden, müssen jedoch stets vor Beginn der geplanten Maßnahmen eingereicht werden. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Mobilität, Lebensqualität und Pflegeerleichterung von Menschen mit dauerhafter Beeinträchtigung oder altersbedingten Einschränkungen.
Adressiert ist die Förderung an Personen mit Hauptwohnsitz in Salzburg (mindestens drei Jahre durchgehend) und österreichischer Staatsbürgerschaft oder entsprechend Gleichgestellte, die keine vergleichbaren Leistungen aus anderen Rechtsgrundlagen erhalten können. Voraussetzungen sind der Nachweis einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes, Einkommens- und Kaufpreisgrenzen sowie eine ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit. Für die Antragstellung werden u. a. Einkommensnachweis, Kostenvoranschlag, Bescheid „Begünstigt Behinderte“, Kopie des Behindertenpasses, Nachweis der Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis benötigt. Nach Prüfung aller Unterlagen erfolgt die Gewährung des finanziellen Zuschusses.
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