Zuschuss

Unterstützungsfonds für Schulveranstaltungen

Finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei mindestens fünftägigen Schulveranstaltungen (z.B. Wienaktion, Schikurse, Projektwochen) in Mittelschulen und Polytechnischen Schulen in Wien. 100 € pro Kind. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 100 € pro Kind

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Schulveranstaltungen, um Bildungs- und Gemeinschaftserlebnisse zu fördern und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Schulveranstaltungen (z.B. Wienaktion, Schikurse, Projektwochen)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens fünftägige Schulveranstaltung außerhalb des Wohnortes
  • Max. 5 Schülerinnen und Schüler pro Klasse (max. 8 in Integrationsklassen)
  • Ansuchen nach Durchführung der Veranstaltung mit Bezeichnung der Schulveranstaltung, Zeitraum und teilnehmende Klassen sowie namentliche Aufzählung der unterstützungsbedürftigen Schülerinnen und Schüler mit Begründungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen nach Durchführung der Veranstaltung
  2. Bezeichnung der Schulveranstaltung
  3. Zeitraum und teilnehmende Klassen
  4. Namentliche Aufzählung der unterstützungsbedürftigen Schülerinnen und Schüler mit Begründungen

Beschreibung

Der Unterstützungsfonds für Schulveranstaltungen in Wien bietet öffentlichen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen eine kontinuierlich verfügbare Förderung, um Schüler:innen die Teilnahme an mindestens fünftägigen außerschulischen Aktivitäten zu erleichtern. Ziel ist es, Bildungs- und Gemeinschaftserlebnisse zu stärken sowie soziale Teilhabe zu fördern. Gefördert werden Kosten für Projektwochen, Schikurse, die Wienaktion und vergleichbare Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes. Die Antragstellung erfolgt seit dem 01.01.2014 jederzeit nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung und richtet sich an die Schulleitungen, die bis zu fünf bedürftige Schüler:innen pro Klasse (in Integrationsklassen bis zu acht) benennen können. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung erfolgt auf Basis eines Ermessensverfahrens.

Pro unterstützungsbedürfiges Kind wird ein Förderbetrag von 100 € auf das Schulkonto überwiesen, von wo aus die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten erfolgt. Voraussetzungen sind ein schriftliches Ansuchen mit genauer Bezeichnung der Schulveranstaltung, dem Durchführungszeitraum, der Angabe der beteiligten Klassen sowie einer namentlichen Aufstellung der unterstützungswürdigen Schüler:innen inklusive kurzer Begründungen. Empfangsbestätigungen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dokumentieren den Zahlungsempfang. Diese Fördermaßnahme deckt ausschließlich Ausgaben für mindestens fünftägige Schulveranstaltungen außerhalb des Wohnortes ab und wird bis auf Weiteres ohne Fristenlimit fortgeführt.

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