Unterstützungsfonds für Schulveranstaltungen
Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler in Kärnten bei Schulveranstaltungen wie Schikursen, Projektwochen oder Wienaktionen. Laufende Mittelbereitstellung, Auszahlung über die Schule.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Schulveranstaltungen (z.B. Wienaktion, Schikurse, Projektwochen) in den Mittelschulen und Polytechnischen Schulen in Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Auszahlungen an Eltern (pauschal 100 € pro Kind)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mittelschulen und Polytechnische Schulen in Kärnten als Antragstellende
Beschreibung
Unterstützungsfonds für Schulveranstaltungen in Kärnten bietet öffentlichen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen eine kontinuierliche finanzielle Förderung für vielfältige außerschulische Lernformate. Ziel ist es, die Teilhabe von Schüler:innen an organisierten Aktivitäten wie Schikursen, Projektwochen oder Wienaktionen zu erleichtern und soziale Chancengleichheit zu stärken. Die Mittel werden laufend bereitgestellt und auf Antrag der schulischen Träger bewilligt. Die Förderung richtet sich ausschließlich an öffentliche Bildungseinrichtungen in Kärnten, die im Namen ihrer Schüler:innen finanzielle Leistungen abrufen und an die Erziehungsberechtigten weiterleiten. So werden organisatorische Abläufe schlank gehalten und eine zügige Auszahlung sichergestellt.
Pro teilnehmendem Kind stehen pauschal 100 € für Kosten im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt über das jeweilige Jugendzentrum der Schule, wo die Auszahlung an die Eltern oder Sorgeberechtigten vorgenommen wird und Empfangsbestätigungen archiviert werden. Eine formlose Antragstellung ist jederzeit möglich, da der Fonds fortlaufend Mittel vergibt. Durch diese Förderung erhalten Schulen zusätzliche Handlungsspielräume, um Lernorte außerhalb des Klassenraums zu realisieren und den Bildungsauftrag durch praxisorientierte Erfahrungen zu ergänzen. Zuständig für die Verwaltung und Vergabe ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, das als zentrale Ansprechstelle alle Förderaktivitäten koordiniert und Schulen mit umfassenden Informationen zum Antragsverfahren unterstützt.
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