Unterstützungsleistungen aus dem Kärntner Wildschadensfonds
Entschädigungsleistungen für Schäden durch ganzjährig geschonte Wildarten (Bär, Wolf, Luchs, Biber, Fischotter) in Kärnten.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich und Erstattung von Flächen- und Sachschäden, die durch geschonte Wildtierarten in Kärnten verursacht werden.
Förderfähige Ausgaben
- Entschädigung für Flächen- und Sachschäden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des Wildschadens durch behördliches oder sachverständiges Gutachten
- Lage des betroffenen Grundstücks in Kärnten
- Schaden verursacht durch Bär, Wolf, Luchs, Biber oder Fischotter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schadensmeldung
- Gutachten zum Wildschaden
- Nachweis des Grundstückseigentums
Bewertungskriterien
- Art und Umfang des Wildschadens
- Zugehörigkeit des Schadensortes zu Kärnten
Beschreibung
Der Kärntner Wildschadensfonds bietet eine kontinuierliche Fördermöglichkeit in Form von Zuschüssen für Private, Unternehmen sowie land‐ und waldeigentümer:innen in Kärnten. Ziel dieser Maßnahme ist der Ausgleich und die Erstattung von Flächen‐ und Sachschäden, die durch ganzjährig geschonte Wildtierarten – insbesondere Bär, Wolf, Luchs, Biber und Fischotter – verursacht werden. Förderfähige Ausgaben umfassen die nachgewiesenen Schadenhöhen, wodurch landwirtschaftliche Betriebe und Grundstücksbesitzer:innen eine verlässliche Unterstützung erhalten. Die Bewertung erfolgt anhand der Art und des Umfangs des Wildschadens sowie der Zugehörigkeit des Schadensortes zum Bundesland Kärnten. Die Förderung stärkt den Umwelt‐ und Naturschutz, fördert Tierschutzbelange und unterstützt Klimaschutzmaßnahmen, indem Schäden nachhaltig ausgeglichen werden.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein behördliches oder sachverständiges Gutachten zum Wildschaden, ein Nachweis des Grundstückseigentums sowie die eindeutige Lokalisierung des Schadens auf Kärntner Gebiet. Eine Schadensmeldung in Verbindung mit dem Gutachten bildet die Grundlage für die Prüfung und Erstattung der eingereichten Schadenskosten. Da Anträge laufend eingereicht werden können, ermöglicht der Fonds eine flexible und zeitnahe Beantragung nach Auftreten eines Wildschadens. Durch diese strukturierte Prozessgestaltung profitieren land‐ und forstwirtschaftliche Akteur:innen gleichermaßen von einer unkomplizierten Abwicklung. Die klare Fokussierung auf die Entschädigung von Wildschäden leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und trägt zur Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten bei.
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