Unterstützungsleistungen / Förderung (Brüderstiftung Peter Friedhofen Deutschland)
Die Brüderstiftung Peter Friedhofen unterstützt zügig und unbürokratisch hilfsbedürftige Personen (Einzelfallhilfe) sowie soziale Projekte gemeinnütziger Träger. Anträge können jederzeit mit dem verfügbaren Unterstützungsantrag-Formular und den Förderrichtlinien gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung bezweckt in ausschließlicher, gemeinnütziger, caritativer und kirchlicher Weise die Unterstützung von kranken, hilfsbedürftigen und alten Menschen nach christlichen Grundsätzen im In- und Ausland. Sie gewährt sowohl unmittelbare Einzelfallhilfen als auch (Mit-)Finanzierungen von Projekten sozialer Arbeit und Diensten im sozialen Bereich.
Förderfähige Ausgaben
- Einzelfallhilfen (direkte Geldhilfe)
- Personal- und Sachkosten
- Investitionsaufwendungen für ab fünf Jahre angelegte Anlagegüter
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verluste entgeltfinanzierter sozialer Einrichtungen
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Vermögensverwaltung
- Investitionsaufwendungen für nur gelegentliche Nutzung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Hilfsbedürftigkeit (z.B. Grundsicherung, Wohngeld)
- Ausschöpfung staatlicher und kommunaler Sozialleistungen
- Stellungnahme eines anerkannten Wohlfahrtsverbandes
- Eigenanteil je nach Leistungsfähigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterstützungsantrag-Formular
- Kosten- und Finanzierungsplan (falls vorhanden)
- Aktueller Nachweis der Hilfsbedürftigkeit
- Stellungnahme eines Wohlfahrtsverbandes
Bewertungskriterien
- Aussicht auf Erfolg und Wirksamkeit der Maßnahme
- Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Eigenanteil des Antragstellers
Beschreibung
Die Brüderstiftung Peter Friedhofen fördert unbürokratisch und zeitnah bedürftige Einzelpersonen in akuten Notlagen sowie soziale Projekte gemeinnütziger Träger in ganz Deutschland. In christlicher Tradition bringt sie Hilfe zur Selbsthilfe und setzt auf sparsame Mittelverwendung, um kranke, alte und benachteiligte Menschen nachhaltig zu unterstützen. Gefördert werden neben unmittelbaren Einzelfallhilfen auch Personal- und Sachkosten sowie Investitionsaufwendungen für langlebige Anlagegüter ab fünf Jahren. Die Stiftung finanziert sich ausschließlich durch Zustiftungen und Spenden und legt besonderen Wert auf Wirksamkeit und Eigeninitiative der Antragstellenden. Eine Stellungnahme eines anerkannten Wohlfahrtsverbandes sowie der Nachweis staatlicher und kommunaler Sozialleistungen untermauern die Erfolgsaussichten und Wirtschaftlichkeit jeder Maßnahme.
Bewerbungen sind jederzeit möglich und erfordern das ausgefüllte Unterstützungsantrag-Formular, einen Kosten- und Finanzierungsplan (sofern vorhanden), den aktuellen Nachweis der Hilfsbedürftigkeit und eine Stellungnahme eines Wohlfahrtsverbandes. Ein Eigenanteil wird je nach Leistungsfähigkeit erwartet. Anträge können von Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden und durchlaufen eine Prüfung nach Kriterien wie Aussicht auf Erfolg, Hilfe zur Selbsthilfe und nachhaltiger Wirkung. Die kontinuierliche Förderart in Form von Zuschüssen ermöglicht eine flexible Mittelvergabe, die sich an den dringendsten Bedürfnissen orientiert. Durch die Kombination von Einzelfallhilfen und Projektförderung trägt die Stiftung entscheidend zur Armutsbekämpfung, Gesundheitsvorsorge und sozialen Inklusion insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Migrant:innen bei.
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