Zuschuss

Unterstützungsleistungen / Stiftungsmittel (Main-Taunus-Stiftung)

Die Main-Taunus-Stiftung unterstützt im Main-Taunus-Kreis lebende Personen in unverschuldeter finanzieller Notlage durch Gewährung von Stiftungsmitteln. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über ein Online-Formblatt.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit Bildung Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen

Förderziel

Unterstützung von im Main-Taunus-Kreis lebenden Menschen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind und deren Bedarf nicht ausreichend durch vorrangige Sozialleistungen gedeckt wird.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis
  • Finanzielle Notlage
  • Beantragung für sozialen Zweck
  • Einkommen reicht nicht aus um Notlage zu beseitigen
  • Prüfung und Antrag vorrangiger Sozialleistungen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular zur Ausschüttung von Spendenmitteln
  2. Nachweise zur finanziellen Notlage
  3. Nachweis über Prüfung vorrangiger Sozialleistungen

Beschreibung

Die Main-Taunus-Stiftung gewährt als kontinuierlich verfügbare Zuschüsse Stiftungsmittel für im Main-Taunus-Kreis wohnhafte Personen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Gefördert werden soziale Anliegen in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Gesundheit, Bildung, Sport, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien. Ziel ist es, Lücken in der Grundversorgung zu schließen, wenn vorrangige Sozialleistungen nicht ausreichen. Die Unterstützung erfolgt unbürokratisch und bedarfsorientiert, um betroffene Menschen in akuten Notsituationen zielgerichtet zu entlasten und neue Perspektiven zu eröffnen.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen oder deren gesetzliche Vertreter:innen mit Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis, deren Einkommen und bereits beantragte Sozialleistungen die aktuelle Notlage nicht abdecken. Voraussetzung ist die Prüfung vorrangiger Leistungen sowie deren Ablehnung oder unzureichende Deckung. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über ein Online-Formular, dem Nachweise zur finanziellen Situation und die Bestätigung über die Prüfung der Sozialleistungen beigefügt werden. Erforderliche Unterlagen sind das ausgefüllte Antragsformular zur Ausschüttung von Spendenmitteln, Nachweise zur Notlage und Dokumente zur Ablehnung oder Begrenzung vorrangiger Sozialförderungen. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt zeitnah durch ein Gremium der Stiftung, das jede Anfrage individuell bewertet und eine passgenaue Unterstützung ermöglicht.

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