Zuschuss

Urlaub mit der Familie (Familienerholung) – Daniel-Schnakenberg-Stiftung

Zuschuss für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen in Bremen für bis zu 21 Tage Urlaub in gemeinnützigen Häusern in Deutschland. Bis zu 15 € pro Tag und Familienmitglied. Anträge können alle zwei Jahre gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bremen
Fördersumme: bis zu 15 € pro Tag und Familienmitglied

Förderziel

Bezuschussung von Familienerholungsmaßnahmen für Bremer Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, um ihnen einen gemeinsamen Urlaub in gemeinnützigen Häusern in Deutschland zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterkunftskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in der Stadt Bremen
  • geringes monatliches Einkommen
  • mindestens ein Kind bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
  • Antragstellung alle zwei Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. ausgefüllter Antrag
  2. Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Jobcenter-Bescheid oder Einkommensbescheid Selbstständiger)
  3. Buchungsbestätigung einer gemeinnützigen Unterkunft

Beschreibung

Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung unterstützt Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen in Bremen durch finanzielle Zuschüsse für eine erholsame Auszeit in gemeinnützigen Häusern in Deutschland. Gefördert wird ein gemeinsamer Urlaub von bis zu 21 Tagen, wobei pro Tag und Familienmitglied bis zu 15 Euro übernommen werden. Die Stiftung legt besonderen Wert darauf, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr eine wertvolle Auszeit zu ermöglichen und so das Wohlbefinden der gesamten Familie zu stärken. Dabei kann die Förderung alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und ist fortlaufend verfügbar, sodass eine flexible Planung des Urlaubs gewährleistet ist. Die Zuwendungen werden direkt an die geprüfte gemeinnützige Unterkunft überwiesen, wodurch eine unkomplizierte Abwicklung garantiert wird.

Für eine Antragstellung müssen die Interessent:innen in Bremen wohnen, über ein geringes monatliches Einkommen verfügen und mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben. Antragsberechtigt sind sowohl Familien als auch Alleinerziehende, die alle zwei Jahre einen neuen Förderantrag einreichen können. Als nachzuweisende Unterlagen werden der vollständig ausgefüllte Förderantrag, Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Jobcenter-Bescheid oder Einkommensbescheid Selbstständiger) sowie eine Buchungsbestätigung der gewählten gemeinnützigen Unterkunft benötigt. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Gesamteinkommen und beträgt maximal 15 Euro pro Tag und Familienmitglied. Unterkunftskosten gelten als förderfähig. Mit dieser finanziellen Unterstützung leistet die Daniel-Schnakenberg-Stiftung einen Beitrag dazu, Familien in Bremen einen erschwinglichen und nachhaltig positiven Urlaub zu ermöglichen.

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