Zuschuss

VDI-Joachim-Herz-Technikfonds

VDI-Joachim-Herz-Technikfonds: Förderung technischer Allgemeinbildung für Schulen und außerschulische Lernorte mit bis zu 3.000 € pro Projekt. Fortlaufende Anträge möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.09.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Fördersumme: Bis zu 3.000 € für 2 Jahre
Förderquote: 100%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Projekten zur Stärkung der technischen Allgemeinbildung (MINT-Bildung) bei Kindern und Jugendlichen durch Schulen und außerschulische Lernorte.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten für technische Materialien und Geräte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Veranstaltungskosten
  • Reisekosten
  • Mietkosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Außerschulischer Lernort oder allgemeinbildende Schule im Inland
  • Vermittlung technischer Allgemeinbildung (MINT)
  • Keine Förderfähigkeit für Veranstaltungen, Reisen, Mieten, Personal o. ä.
  • Projektdauer bis zu 2 Jahren
  • Gemeinsame Antragstellung mit Leitung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Elektronisch ausgefülltes Antragsformular
  2. Unterschrift der Antragstellenden und der Leitung

Bewertungskriterien

  • Technikdidaktisches Konzept
  • Nachhaltigkeit des Angebots
  • Ergänzung des regulären Unterrichts
  • Talenteförderung und Berufswahlorientierung

Beschreibung

Der VDI-Joachim-Herz-Technikfonds fördert bundesweit Projekte zur technischen Allgemeinbildung (MINT-Bildung) von Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen sowie außerschulischen Lernorten. Mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 € pro Vorhaben werden ausschließlich Sachkosten für technische Materialien und Geräte bezuschusst. Die Förderquote liegt bei 100 %, die maximale Laufzeit beträgt 24 Monate. Ziel ist es, praxisorientierte, experimentelle Unterrichtssequenzen und außerschulische Angebote didaktisch fundiert zu gestalten und langfristig im Bildungsalltag zu verankern. Technikorientierte Konzepte sollen nicht nur Interesse wecken, sondern auch Talente fördern und Berufswahlorientierung unterstützen.

Antragsberechtigt sind inländische allgemeinbildende Schulen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine, die gemeinsam mit ihrer jeweiligen Leitung einen elektronisch ausgefüllten Antrag einreichen. Voraussetzung ist ein schlüssiges technikdidaktisches Konzept, das eine klare Ergänzung des regulären Unterrichts, Nachhaltigkeit und Zielgruppenbezug nachweist. Nicht gefördert werden Personal-, Reise-, Miet- oder Veranstaltungskosten. Ein unabhängiger Vergabeausschuss entscheidet fortlaufend anhand festgelegter Kriterien wie Didaktik, Nachhaltigkeit und Talentförderung. Nach erfolgreichem Projektabschluss ist ein kurzer Nachbericht zur Evaluierung und Dokumentation der Wirkung einzureichen.

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