VDI-Joachim-Herz-Technikfonds
VDI-Joachim-Herz-Technikfonds: Förderung technischer Allgemeinbildung für Schulen und außerschulische Lernorte mit bis zu 3.000 € pro Projekt. Fortlaufende Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Projekten zur Stärkung der technischen Allgemeinbildung (MINT-Bildung) bei Kindern und Jugendlichen durch Schulen und außerschulische Lernorte.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten für technische Materialien und Geräte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungskosten
- Reisekosten
- Mietkosten
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Außerschulischer Lernort oder allgemeinbildende Schule im Inland
- Vermittlung technischer Allgemeinbildung (MINT)
- Keine Förderfähigkeit für Veranstaltungen, Reisen, Mieten, Personal o. ä.
- Projektdauer bis zu 2 Jahren
- Gemeinsame Antragstellung mit Leitung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronisch ausgefülltes Antragsformular
- Unterschrift der Antragstellenden und der Leitung
Bewertungskriterien
- Technikdidaktisches Konzept
- Nachhaltigkeit des Angebots
- Ergänzung des regulären Unterrichts
- Talenteförderung und Berufswahlorientierung
Beschreibung
Der VDI-Joachim-Herz-Technikfonds fördert bundesweit Projekte zur technischen Allgemeinbildung (MINT-Bildung) von Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen sowie außerschulischen Lernorten. Mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 € pro Vorhaben werden ausschließlich Sachkosten für technische Materialien und Geräte bezuschusst. Die Förderquote liegt bei 100 %, die maximale Laufzeit beträgt 24 Monate. Ziel ist es, praxisorientierte, experimentelle Unterrichtssequenzen und außerschulische Angebote didaktisch fundiert zu gestalten und langfristig im Bildungsalltag zu verankern. Technikorientierte Konzepte sollen nicht nur Interesse wecken, sondern auch Talente fördern und Berufswahlorientierung unterstützen.
Antragsberechtigt sind inländische allgemeinbildende Schulen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine, die gemeinsam mit ihrer jeweiligen Leitung einen elektronisch ausgefüllten Antrag einreichen. Voraussetzung ist ein schlüssiges technikdidaktisches Konzept, das eine klare Ergänzung des regulären Unterrichts, Nachhaltigkeit und Zielgruppenbezug nachweist. Nicht gefördert werden Personal-, Reise-, Miet- oder Veranstaltungskosten. Ein unabhängiger Vergabeausschuss entscheidet fortlaufend anhand festgelegter Kriterien wie Didaktik, Nachhaltigkeit und Talentförderung. Nach erfolgreichem Projektabschluss ist ein kurzer Nachbericht zur Evaluierung und Dokumentation der Wirkung einzureichen.