Veranstaltungen
Die B. Braun-Stiftung fördert Fortbildungsveranstaltungen in der Humanmedizin, im öffentlichen Gesundheitswesen, der Krankenhauspharmazie und Medizintechnik. Förderhöhe bis 1.500 € pro Veranstaltung. Bewerbungsphasen im März/April und September/Oktober.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Weiterqualifizierung von Mediziner*innen, Pflegenden und Pflegewissenschaftler*innen, Krankenhausleiter*innen, Krankenhausverwaltungsangestellten, Krankenhausapotheker*innen sowie Studierenden und Auszubildenden in Gesundheitsberufen durch Symposien, Kolloquien und Seminare.
Förderfähige Ausgaben
- Referent*innenhonorare
- Reise- und Übernachtungskosten
- Bewirtung der Teilnehmer*innen und Referent*innen
- Programmdruck und -versand
- Werbung über digitale Medien
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentative Verpflichtungen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Veranstaltung muss im Rahmen einer Fort-, Weiter- oder Ausbildung stattfinden.
- Fachlicher Bezug zu Humanmedizin, öffentlichem Gesundheitswesen, Krankenhauspharmazie oder Medizintechnik.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept der Veranstaltung
- Programm(-planung)
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Konzept bzw. Zielrichtung entspricht den Zwecken der B. Braun-Stiftung
- Beruflicher Nutzen für die Teilnehmenden
- Schlüssige und nachvollziehbare Kostenplanung
Beschreibung
Die B. Braun-Stiftung fördert bundesweit fachlich ausgerichtete Fortbildungsveranstaltungen in der Humanmedizin, im öffentlichen Gesundheitswesen, der Krankenhauspharmazie und in der Medizintechnik. Ziel ist die nachhaltige Weiterqualifizierung von Mediziner:innen, Pflegenden, Pflegewissenschaftler:innen, Krankenhausleiter:innen, Verwaltungsangestellten, Krankenhausapotheker:innen sowie Studierenden und Auszubildenden in Gesundheitsberufen. Symposien, Kolloquien und Seminare mit klarem fachlichem Bezug werden mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 1.500 € pro Veranstaltung unterstützt. Die Mittel dürfen zweckgebunden für Referent:innenhonorare, Reise- und Übernachtungskosten, Bewirtung, Programmdruck und -versand, digitale Werbung, Raummieten sowie Kosten für digitale Formate verwendet werden. Eine Ausnahmefinanzierung über den Maximalbetrag hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Teilnahmeberechtigt sind Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Träger sowie Unternehmen, die Fort-, Weiter- oder Ausbildungsmaßnahmen in den genannten Fachgebieten anbieten. Die Bewerbungsphasen finden jährlich im März/April und September/Oktober statt. Eingereicht werden müssen ein Veranstaltungskonzept, eine detaillierte Programmplanung sowie ein transparenter Kosten- und Finanzierungsplan. Jede Antragstellung wird von Expert:innen auf inhaltliche Passung zur Stiftungszwecksetzung, beruflichen Nutzen der Teilnehmenden und Nachvollziehbarkeit der Kosten geprüft. Nach positiver Entscheidung wird der Termin in den Veranstaltungskalender der Stiftung aufgenommen. Eine förmliche Bestätigung der Mittelverwendung sowie ein Abschlussbericht mit Teilnehmer:innenzahlen und Mittelübersicht sind innerhalb von sechs Wochen nach Veranstaltungsende einzureichen. Damit trägt die Förderung maßgeblich zur Qualitätssicherung und zum Wissensaustausch im Gesundheitswesen bei.
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