Veranstaltungskooperation (Kooperationsantrag) – Rosa Luxemburg Stiftung Schleswig-Holstein – werkstatt utopie und gedächtnis e.V.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Schleswig-Holstein kooperiert in ihrer Bildungsarbeit mit externen Träger*innen zur gemeinsamen Durchführung von Veranstaltungen aus alternativen, sozialen, ökologischen und emanzipatorischen Bewegungen. Vorstandsbeschlüsse erfolgen in der Regel monatlich. Anträge möglichst zwei Monate, mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Kooperation in der politischen Bildungsarbeit zur gemeinsamen Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen in Schleswig-Holstein, die die Vielfalt alternativer, sozialer, ökologischer und emanzipatorischer Bewegungen widerspiegeln.
Förderfähige Ausgaben
- Honorar- und Fahrkosten
- Sachkosten gemäß Vereinbarung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kooperationsantrag mindestens vier Wochen vor Veranstaltungstermin einreichen
- Verwendung des Logos der Rosa-Luxemburg-Stiftung Schleswig-Holstein in Ankündigungen
- Thematische Ausrichtung auf alternative, soziale, ökologische oder emanzipatorische Bewegungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular auf Kooperation
- Teilnehmer:innenliste
- Sachbericht
- Honorarverträge
- Evaluationsunterlagen
Bewertungskriterien
- Themenrelevanz und inhaltliche Passung
- Vielfalt der beteiligten Bewegungen
- Einhaltung der Fristen und Formalitäten
Beschreibung
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Schleswig-Holstein – werkstatt utopie und gedächtnis e.V. fördert im Rahmen der Veranstaltungskooperation die gemeinsame Planung und Umsetzung von Bildungsveranstaltungen in Schleswig-Holstein. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, die Vielstimmigkeit alternativer, sozialer, ökologischer und emanzipatorischer Bewegungen zu verankern und in den Dialog zu tragen. Gefördert werden Seminare, Tagungen, Diskussionsrunden oder Konferenzen, die von gemeinnützigen Vereinen, Bildungseinrichtungen und Interessenverbänden getragen werden. Als Zuschussprojekt deckt die Kooperation Honorare, Fahrtkosten und weitere Sachausgaben ab und unterstützt so die realitätsnahe Gestaltung der Veranstaltungen. Vorstandsbeschlüsse erfolgen in der Regel monatlich; Anträge sollten mindestens vier Wochen, idealerweise zwei Monate vor dem geplanten Termin eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein fristgerechter Kooperationsantrag mit Themenfokus auf alternativen, sozialen, ökologischen oder emanzipatorischen Inhalten sowie die deutliche Kennzeichnung der Zusammenarbeit in allen Ankündigungen einschließlich Logo-Einbindung. Die Bewertung orientiert sich an der inhaltlichen Passung, der Vielfalt der beteiligten Bewegungen und der Einhaltung formaler Vorgaben. Zur Antragseinreichung sind unter anderem das Kooperationsantragsformular, eine Teilnehmer:innenliste, Honorarverträge, ein abschließender Sachbericht und gegebenenfalls Evaluationsunterlagen erforderlich. Mit dieser Fördermöglichkeit stärkt die Stiftung den gesellschaftlichen Zusammenhalt und bietet externen Träger:innen eine nachhaltige Unterstützung für wirkungsvolle politische Bildungsarbeit.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.