Zuschuss

Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich

Förderung von Maßnahmen zur Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Niederösterreich. Anträge bis 31.12.2029 möglich.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
24.10. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 65% - 80%

Förderziel

Unterstützung von KMU in der Primärproduktion, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Niederösterreich sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit für regionale Produkte und Ausrichtung des Angebots auf Marktanforderungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmegebühren an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen
  • Reise- und Transportkosten
  • Veröffentlichungen und Websites zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Miet-, Montage- und Demontagekosten
  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen (einschließlich Verkabelung)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen zur Erzeugung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen
  • Betriebskapital

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investition in materielle oder immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Bei UVP-pflichtigen Maßnahmen positiver Abschluss des UVP-Verfahrens
  • Kosten des laufenden Betriebs (Betriebskapital) sind nicht beihilfefähig
  • Keine Beihilfen für Investitionen zur Erfüllung geltender Unionsnormen
  • Keine Förderung bei Verstoß gegen Verbote/Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Name und Größe des Unternehmens
  2. Beschreibung der Tätigkeit (Beginn und Abschluss)
  3. Standort des Projekts oder der Tätigkeit
  4. Aufstellung der beihilfefähigen Kosten
  5. Angabe der voraussichtlich benötigten öffentlichen Mittel

Beschreibung

Das Förderprogramm „Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus der Land- und Ernährungswirtschaft, die in der Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Zielsetzung ist die zielgerichtete Anpassung des Angebots an Marktanforderungen sowie die Stärkung des Bewusstseins für regionale Produkte. Mit Zuschüssen in Höhe von 65 % bis 80 % werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte unterstützt – beispielsweise der Erwerb oder die Modernisierung von Produktionsgebäuden, gebäudeinterne Verkabelungsmaßnahmen, der Kauf von Maschinen, Softwarelösungen sowie Patenten. Auch die Beteiligung an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowie Veröffentlichungen zur Öffentlichkeitsarbeit sind förderfähig, sofern sie neutral und gemeinwohlorientiert gestaltet sind.

Kosten für Architekt:innen-, Ingenieur:innen- und Berater:innenhonorare, Nachhaltigkeitsberatung oder Durchführbarkeitsstudien können ebenfalls geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Ausgaben für Biokraftstofferzeugung aus Nahrungsmittelpflanzen sowie Betriebskapital und werbliche Einzelmaßnahmen zugunsten bestimmter Betriebe oder Marken. Anträge können bis zum 31. Dezember 2029 gestellt werden. Gefördert werden nur Nettokosten, sofern kein Vorsteuerabzug vorliegt. Zur Antragstellung gehören Angaben zu Unternehmensgröße, Projektbeschreibung mit Zeitrahmen, Standort, Aufstellung der beihilfefähigen Kosten und Höhe der beantragten öffentlichen Mittel. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3). Ein positiver Abschluss eines notwendigen UVP-Verfahrens ist Voraussetzung für umweltrelevante Investitionen. Die Förderung stärkt die regionale Wertschöpfung, verbessert Marktchancen und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Niederösterreich bei.

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