Verbesserung des Arbeitsmarktes – Projekte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Förderung von Maßnahmen im Burgenland zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots, familienfreundliche Arbeitszeiten in Unternehmen, zielgruppenspezifische Informationsmaterialien und Studien. Gesamtbudget 0,5 Mio. €.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und zu einer familienfreundlichen Lebens- und Arbeitswelt im Burgenland beitragen. Dazu zählen der Ausbau institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungsangebote, ergänzende Betreuungsinfrastrukturen, Initiativen zu familienbewusster Personalpolitik und flexiblen Arbeitszeiten in Unternehmen, die Erstellung zielgruppenspezifischer Informationsmaterialien, Projekte zum Aufbrechen von Rollenklischees, Erhöhung der Väterbeteiligung und Studien zum Thema Vereinbarkeit.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit im Burgenland
Beschreibung
Das Land Burgenland unterstützt mit einem Gesamtbudget von 0,5 Mio. € Projekte, die Familie und Beruf im Burgenland besser vereinbaren. Gefördert werden insbesondere der Ausbau institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungsangebote sowie ergänzende Betreuungsinfrastrukturen. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können familienbewusste Personalpolitik umsetzen, flexible Arbeitszeitmodelle etablieren und zielgruppenspezifische Informationsmaterialien erstellen. Darüber hinaus zählen Initiativen zum Abbau von Rollenklischees, zur Erhöhung der Väterbeteiligung sowie wissenschaftliche Studien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Förderumfang. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung einer familienfreundlichen Lebens- und Arbeitswelt.
Antragsberechtigt sind Projektträger mit Sitz oder Tätigkeit im Burgenland. Die Förderform erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der fortlaufend beantragt werden kann. Es gelten die Förderrichtlinien des Landes Burgenland, Abteilung 9 „Sozial- und Klimafonds Burgenland“, die eine transparente Einzelentscheidung sicherstellen. Einreichungen sind jederzeit möglich; dabei sollte das Antragspaket neben Projektbeschreibung und Finanzierungsplan auch Angaben zu erwarteten Effekten auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf enthalten. Durch die Förderung sollen innovative Maßnahmen realisiert werden, die langfristig zur Entlastung berufstätiger Eltern und zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben beitragen.
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