Zuschuss

Verdichtung von Wärmeverteilnetzen

Förderung für den Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation an Fernwärmenetze. Anträge bis 31.12.2050 möglich, Antragstellung nach Projektumsetzung online.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Förderung zur Verdichtung bestehender Wärmeverteilnetze durch den Anschluss zusätzlicher Abnehmer und damit zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Wärme in Betrieben.

Förderfähige Ausgaben

  • Übergabestation
  • Rohrleitungen
  • Grabungsarbeiten
  • Planungs- und Montagearbeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung nach Projektumsetzung bis spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung
  • Maximal 25 Abnehmer mit maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation
  • Anlagenteile müssen sich im Eigentum des Förderwerbers befinden
  • Online-Antragstellung bei der KPC

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular zur Förderungsabrechnung
  2. Rechnungskopien
  3. Formular Abnehmerliste
  4. unterfertigte Wärmelieferverträge
  5. De-Minimis-Erklärung

Beschreibung

Die Förderung unterstützt österreichweit Betriebe, Verbände und gemeinnützige Organisationen bei der gezielten Verdichtung bestehender Wärmeverteilnetze durch den Anschluss zusätzlicher Abnehmer:innen. Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmer:innen mit jeweils maximal 100 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation, um die Energieeffizienz zu steigern und erneuerbare Wärmequellen in der betrieblichen Versorgung zu verankern. Anträge können jederzeit bis zum 31. Dezember 2050 nach Abschluss des Projekts online bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht werden – allerdings nur innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungslegung. Ziel des Programms ist es, eine nachhaltige Auslastung von Fernwärmenetzen zu fördern und ökologische Heizlösungen in verschiedensten Wirtschaftsbereichen voranzubringen.

Förderfähig sind Kosten für wesentliche Anlagenteile im Eigentum der Antragstellenden, darunter Übergabestationen, Rohrleitungen, Grabungsarbeiten sowie sämtliche erforderlichen Planungs- und Montagearbeiten. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage einer vollständigen Dokumentation: das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung, Rechnungskopien, eine aktualisierte Abnehmer:innenliste, unterschriebene Wärmelieferverträge sowie eine De-Minimis-Erklärung. Nach positiver Projektprüfung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse, mit der der Fördervertrag rechtsgültig wird. Dieses Programm bietet eine attraktive Möglichkeit, die Betriebskosten zu optimieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren – ein überzeugender Beitrag zum Klimaschutz in Betrieben und gemeinnützigen Einrichtungen.

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