Verdienstausfall (Erstattung) der Stiftung Thüringer Sporthilfe
Erstattung des Verdienstausfalls für Sportler:innen in Ausbildung oder Beruf und deren Arbeitgeber bei Trainings- und Wettkampfzeiten.
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Förderkriterien
Förderziel
Sportler:innen, die sich in Ausbildung befinden oder berufstätig sind, sowie deren Arbeitgeber erhalten eine Verdienstausfallerstattung für Fehlzeiten aufgrund von Trainings- oder Wettkampfzeiten.
Förderfähige Ausgaben
- Verdienstausfall
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausbildung oder berufstätig als Athlet:in
- Training- oder Wettkampfzeiten führen zu Verdienstausfall
Beschreibung
Die Stiftung Thüringer Sporthilfe unterstützt in Thüringen aktive Sportler:innen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder bereits im Beruf stehen, durch eine zielgerichtete Erstattung von Verdienstausfällen. Auf Antrag werden Fehlzeiten, die durch Trainings- oder Wettkampfteilnahmen entstehen, in Form eines Zuschusses ausgeglichen. Dabei profitieren nicht nur die Athlet:innen selbst, sondern auch deren Arbeitgeber:innen: Die bewilligten Mittel werden direkt an Letztere ausgezahlt, um finanzielle Engpässe während wichtiger sportlicher Verpflichtungen zu vermeiden. Die Stiftung stimmt sich bei der Prüfung und Auszahlung der Förderung mit bereits gewährten Leistungen anderer Fördereinrichtungen ab, um Doppelzahlungen zu vermeiden und eine effiziente Mittelverwendung sicherzustellen.
Dieses Förderangebot richtet sich an alle Leistungssportler:innen in Thüringen, die neben ihrem sportlichen Engagement eine Ausbildung absolvieren oder erwerbstätig sind. Es trägt dazu bei, die berufliche und sportliche Entwicklung in Einklang zu bringen, indem es Einkommensverluste in kritischen Trainings- und Wettkampfphasen kompensiert. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, wobei lediglich der Nachweis über bestehende Ausbildung oder Beschäftigung sowie der Verdienstausfall durch sportliche Aktivitäten erforderlich ist. Die Stiftung Thüringer Sporthilfe, als etablierte öffentliche Einrichtung zur Förderung olympischer und paralympischer Disziplinen, ergänzt damit das bestehende Sportförderungssystem und fungiert als verlässliche Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung im Leistungssport.
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