Zuschuss

Vereinsförderung in der Blas- und Volksmusik und der Volkskultur

Förderung von Investitionen in Trachtenbekleidung, Instrumente und Ausstattung von Vereinsheimen oder Probelokalen für Blas- und Volksmusik sowie Volkskultur in Salzburg. Anträge bis 31. August eines jeden Jahres möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung umfassender Investitionen (Anschaffung/Reparaturen) von Trachtenbekleidung, Instrumenten und anderen Gerätschaften sowie die Ausstattung – nicht Errichtung – eines Vereinsheimes oder Probelokals in den Bereichen Blas- und Volksmusik und Volkskultur.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Reparatur von Trachtenbekleidung
  • Anschaffung und Reparatur von Instrumenten
  • Anschaffung und Reparatur anderer Gerätschaften
  • Ausstattung eines Vereinsheimes oder Probelokals

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Veranstaltungen (Feste, Feiern etc.)
  • Anschaffung einer Vereinsfahne
  • Laufende Betriebsaufwendungen
  • Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gesamtkosten anhand einer detaillierten Kostenaufstellung (Datum, Firma, Zweck, Betrag)
  • Vorlage eines Finanzierungsplans im Förderansuchen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Förderantrag
  2. Detaillierte Kostenaufstellung
  3. Finanzierungsplan

Beschreibung

Diese Förderung unterstützt Salzburger Interessensverbände und Vereine aus den Bereichen Blas- und Volksmusik sowie Volkskultur dabei, ihre Ausstattung nachhaltig zu verbessern. Mit einem einmaligen Zuschuss werden umfassende Investitionen in Trachtenbekleidung, Musikinstrumente und sonstige Gerätschaften finanziert. Ebenso können Maßnahmen zur Ausstattung von Vereinsheimen oder Probelokalen (ohne Neuerrichtung) abgedeckt werden. Änderungen an bestehenden Vereinstrachten bedürfen einer Abstimmung mit dem Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen. Nicht gefördert werden hingegen Veranstaltungskosten wie Feste und Feiern, die Anschaffung von Vereinsfahnen, laufende Betriebsaufwendungen oder Eigenleistungen der Mitglieder.

Änderungs- und Anschaffungsvorhaben werden auf Basis einer detaillierten Kostenaufstellung (Datum, Firma, Zweck, Betrag) sowie eines klar strukturierten Finanzierungsplans beurteilt. Antragsberechtigt sind Musikkapellen, Schützenkompanien, Heimatvereine und Chöre mit Sitz im Bundesland Salzburg. Der vollständige Förderantrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen ist jährlich bis zum 31. August einzureichen. Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis samt Rechnungsbelegen vorzulegen; bei geänderter Vereinstracht sind zudem Vorher-Nachher-Fotos einzureichen. Die Auszahlung erfolgt erst nach positiver Verwendungsprüfung. Diese Richtlinie gilt unbefristet und orientiert sich an den allgemeinen Förderbedingungen des Landes Salzburg für Kultur- und Musikvereine.

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