Zuschuss

Vermeidung, stoffliche und thermische Verwertung, sonstige Behandlung gefährlicher Abfälle

Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung, stofflichen und thermischen Verwertung sowie sonstige Behandlung gefährlicher Abfälle in Österreich; Antragsfrist bis 31.12.2050.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Gefördert werden Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen, zur stofflichen Verwertung von gefährlichen Abfällen, zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen. Neben der Anlage werden auch Transport, Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen
  • Transportkosten
  • Planungskosten
  • Montagekosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
  • Einreichung durch Unternehmen oder unternehmerisch tätige Organisationen bzw. Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • Technische Beschreibung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Begleitscheinkopien
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Technische Beschreibung
  2. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  3. Begleitscheinkopien
  4. Stoffstromanalyse
  5. Angebote und Kostenvoranschläge
  6. Bescheide
  7. Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €

Beschreibung

Vermeidung, stoffliche und thermische Verwertung, sonstige Behandlung gefährlicher Abfälle fördert bundesweit Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, stofflichen Nutzung und thermischen Behandlung gefährlicher Abfälle. Unterstützt werden KMU, Interessenverbände, Vereine sowie konfessionelle und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, die im Bereich Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Energieeffizienz tätig sind. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen für Aufbereitung, Prozessumstellung oder thermische Verwertung sowie begleitende Transport-, Planungs- und Montagekosten. Ziel ist die Reduktion von Umweltbelastungen durch eine zirkuläre Abfallwirtschaft und die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen.

Der Zuschuss ist als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausgestaltet und wird von der Kommunalkredit Public Consulting im Auftrag der Bundesministerien abgewickelt. Anträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn eingereicht werden; die Frist läuft bis 31.12.2050. Fördervoraussetzungen umfassen eine technische Beschreibung, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, Begleitscheinkopien, eine Stoffstromanalyse sowie verbindliche Angebote und Kostenvoranschläge; bei einem Investitionsvolumen ab 500.000 € ist zusätzlich ein Bericht des kreditgebenden Instituts erforderlich. Nach Projektabschluss ist die Endabrechnung innerhalb von sechs Monaten vorzulegen. So werden umweltrelevante Investitionen nachhaltig gestärkt und die Kreislaufwirtschaft in Österreich vorangetrieben.

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