Verstärkerförderung - Bundeskredite
Zuschüsse an gewerbliche Tourismusbetriebe (Schwerpunkt Gastronomie & Hotellerie) in steirischen Tourismusgemeinden für kreditfinanzierte Investitionsprojekte ab € 10.000. Antragstellung vor Investitionsbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von kreditfinanzierten Investitionsprojekten gewerblicher Tourismusbetriebe in der Steiermark zur Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von KMU im Tourismus- und Freizeitwirtschaftsbereich.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter
- Errichtung, Um-, Zu- oder Neubau von Gebäuden
- Anschaffung von Einrichtung und Software
- Architekten- und Beratungshonorare
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kauf von Grundstücken (außer Personalunterkünfte)
- Umsatzsteuer
- Reparaturen
- Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten
- Marketing- und Werbekosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufrechte Gewerbeberechtigung für den Investitionsstandort in steirischen Tourismusgemeinden
- KMU-Status laut EU-Definition
- Beginn des Vorhabens erst nach Antragstellung
- Zuweisung einer Bundesförderung (ÖHT) ist Voraussetzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Verstärkerantrag des Landes Steiermark
- OeHT-Antrag
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Unbefristete Gewerbeberechtigung oder Gewerberegisterauszug
- Miet- oder Pachtvertrag (sofern nicht im Eigentum)
- Erforderliche Bewilligungen (z. B. Baubewilligung)
Bewertungskriterien
- Innovations- und Qualitätsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Projektumsetzung
Beschreibung
Die Verstärkerförderung – Bundeskredite unterstützt gewerbliche Tourismusbetriebe in der Steiermark, insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie, bei kreditfinanzierten Investitionsprojekten ab einer Mindestinvestitionssumme von € 10.000. Als Zuschuss zu einer bereits bewilligten Bundesförderung (ÖHT) ermöglicht das Programm eine zusätzliche Verstärkung von Investitionen zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Tourismus- und Freizeitwirtschaftsbereich. Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, darunter der Um-, Zu- oder Neubau von Gebäuden, Einrichtung und Software sowie Architekten- und Beratungshonorare. Dabei fließt besonderes Augenmerk auf Innovations- und Qualitätsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte und den Beitrag zur Projektumsetzung.
Förderungsberechtigt sind KMU mit aufrechter Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort in steirischen Tourismusgemeinden. Voraussetzung ist der Antrag vor Beginn des Vorhabens sowie der Nachweis der EU-KMU-Definition und die parallele Bundesförderung durch die ÖHT. Die Förderquote beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben, maximal im Rahmen der wettbewerbsrechtlich zulässigen Obergrenzen. Nicht förderfähig sind unter anderem Grundstückskäufe (mit Ausnahme von Personalunterkünften), Umsatzsteuer, Reparaturen, Eigenleistungen und Marketingkosten. Die Antragsunterlagen umfassen das Landes-Verstärkerantragsformular, den ÖHT-Antrag, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenaufstellung sowie erforderliche Gewerbeberechtigungen und Bewilligungen. Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss auf Vorlage der Rechnungs- und Zahlungsbelege und einer abschließenden Kreditverwendungsnachweisliste. Durch dieses Direktförderformat erhalten steirische Tourismusbetriebe wertvolle Impulse zur langfristigen Sicherung von Qualität und Wettbewerbsfähigkeit.
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