Vertragsförderung des Robert Musil Instituts für Literaturforschung/Kärntner Literaturarchiv
Förderung zur Sammlung, Archivierung und Erschließung von Nachlassmaterialien sowie zur Durchführung von literarischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen in Kärnten. Unbefristet, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Sammlung, Archivierung und Erschließung von Nachlassmaterialien des Robert Musil Instituts für Literaturforschung/Kärntner Literaturarchiv sowie zur Durchführung von literarischen Lesungen, wissenschaftlichen Tagungen und Publikationen mit kärntenspezifischem Schwerpunkt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Kärnten oder thematischer Bezug zu Kärnten
- Tätigkeit im Bereich Literaturforschung und Archivierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Förderantragsformular
Bewertungskriterien
- Qualität der Forschung
- Relevanz für literarische Wissenschaft
- Nachhaltigkeit des Archivbetriebs
Beschreibung
Die Vertragsförderung des Robert Musil Instituts für Literaturforschung/Kärntner Literaturarchiv unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen in Kärnten bei der Sammlung, Archivierung und Erschließung von Nachlassmaterialien sowie bei der Planung und Durchführung von literarischen Lesungen, wissenschaftlichen Tagungen und Publikationen mit kärntenspezifischem Schwerpunkt. Antragsberechtigt sind Institutionen der Literaturforschung und Archivwissenschaft sowie Forscher:innen, die das Kultur- und Medienerbe der Region wissenschaftlich aufbereiten möchten. Anträge können jederzeit unbefristet eingereicht werden. Gefördert werden Personal- und Sachkosten, wobei Qualität der Forschung, Relevanz für die literarische Wissenschaft und Nachhaltigkeit des Archivbetriebs als Bewertungskriterien herangezogen werden. Der Sitz in Kärnten oder ein thematischer Bezug zur Region stellt eine wesentliche Fördervoraussetzung dar.
Die Abwicklung erfolgt auf Basis einer schriftlichen Förderungszusage durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, gefolgt von einem Fördervertrag bei Beträgen ab 30 000 €. Die Auszahlung der Fördermittel an das im Antrag angegebene Konto ist an den Nachweis ordnungsgemäßer Projektabwicklung gebunden. Ein Verwendungsnachweis ist in Form saldierter Originalbelege vorzulegen, bei höheren Beträgen ergänzt um eine detaillierte Gesamtabrechnung. Gleichzeitig ist ein schriftlicher Tätigkeitsbericht zu erstatten, der Inhalt, Ablauf und Ergebnisse des Vorhabens dokumentiert. Auf die Förderung ist mit dem Kulturlogo „Land Kärnten Kultur“ hinzuweisen, und geförderte Veranstaltungen sind termingerecht in die Landes-Veranstaltungsdatenbank einzutragen. Überprüfungspflichten und mögliche Rückforderungsansprüche sichern die ordnungsgemäße Mittelverwendung.
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