Zuschuss

Vertragsförderung des Robert Musil Instituts für Literaturforschung/Kärntner Literaturarchiv

Förderung zur Sammlung, Archivierung und Erschließung von Nachlassmaterialien sowie Durchführung literarischer und wissenschaftlicher Veranstaltungen. Anträge jederzeit möglich.

Kultur Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung zur Sammlung, Archivierung und Erschließung von Nachlassmaterialien sowie zur Durchführung von literarischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Originalbelege für Abrechnung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Bestimmungen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes §§ 3-5
  • Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular
  • Einreichung eines schriftlichen Förderungsansuchens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular

Bewertungskriterien

  • Fachliche Qualifikation des Antragstellers
  • Nutzen für Forschung und Wissenschaft
  • Nachhaltige Archivierung und Erschließung

Beschreibung

Das Vertragsförderungsprogramm des Robert Musil Instituts für Literaturforschung und des Kärntner Literaturarchivs bietet in Kärnten interessierten öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, Nachlassmaterialien systematisch zu sammeln, zu archivieren und zu erschließen. In kontinuierlich geöffneten Einreichfenstern werden Zuschüsse für Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie alle weiteren projektbezogenen Aufwendungen gewährt. Neben der konservatorischen und digitalen Archivierung bildet die Durchführung literarischer und wissenschaftlicher Veranstaltungen einen Schwerpunkt: Lesungen, Tagungen, Workshops und Ausstellungen ermöglichen den partizipativen Austausch zwischen Forschenden, Kulturschaffenden und literaturinteressierter Öffentlichkeit. Die Antragstellenden müssen die Bestimmungen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (§§ 3–5) erfüllen, ein vollständig ausgefülltes Förderantragsformular einreichen und ein schriftliches Förderungsansuchen vorlegen. Fachliche Qualifikation, nachhaltige Archivierung und der Nutzen für Forschung und Wissenschaft sind wesentliche Bewertungskriterien.

Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung 14 – Kunst und Kultur der Kärntner Landesregierung. Einreichungen sind jederzeit möglich; eine Budgetgarantie besteht jedoch nur bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel. Originalbelege müssen im Verwendungsnachweis saldiert und in mindestens Subventionshöhe vorgelegt werden, ab einer Fördersumme von mindestens € 35.000 ist eine detaillierte Einnahmen-und-Ausgaben-Aufstellung samt Berichterstattung erforderlich. Das Logo „Kärnten Kultur“ ist im Rahmen von Publikations- und Veranstaltungsankündigungen verpflichtend zu verwenden. Die jährliche Vorlage eines Arbeitsberichtes durch die Institutsleitung an das Kuratorium sorgt für Qualitätskontrolle und Transparenz. Weiterführende Informationen zu Förderbedingungen und Formularen stehen bei der Abteilung 14 auf Anfrage zur Verfügung.

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