Zuschuss

Verwaltungsfonds für in Not geratene Familien in Niederösterreich

Schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung für unverschuldet in Not geratene Familien mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Einmalige Beihilfe bis zu 3.000 €, Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Fördersumme: Bis zu 3.000 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Familien in Niederösterreich zur Beseitigung oder Vorbeugung einer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlage durch einmalige Geldzuweisungen oder unverzinsliche Darlehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Darlehensrückzahlungen
  • Mietkosten
  • Energieversorgung
  • Versicherungsprämien
  • Rechnungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Bezug von Familienbeihilfe für mindestens ein Kind
  • Unvorhersehbare finanzielle Notlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen oder ausgefülltes Antragsformular
  2. Meldenachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  3. Einkommensnachweise
  4. Nachweise über sonstige Beihilfen
  5. Belege über finanzielle Belastungen
  6. Aktuelle Kontoauszüge

Beschreibung

Verwaltungsfonds für in Not geratene Familien in Niederösterreich bietet rasche und unbürokratische finanzielle Hilfe für Familien mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in eine Notlage geraten sind. Ziel ist die Beseitigung beziehungsweise Vorbeugung persönlicher, familiärer oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten durch einmalige Zuschüsse oder unverzinsliche Darlehen in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Die Förderung wird zu 100 % gewährt und kann jederzeit beantragt werden. Gefördert werden EU/EWR-Familien mit Bezug von Familienbeihilfe für mindestens ein Kind. Voraussetzungen sind neben Staatsbürgerschaft und Wohnsitz der Nachweis einer unverschuldeten finanziellen Notlage. Damit leistet der Fonds einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des familiären Zusammenhalts und zur Sicherung der Lebensgrundlage.

Förderungsanträge können formlos oder mithilfe eines Antragsformulars eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Melde- und Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, Belege über bereits erhaltene Beihilfen, detaillierte Aufstellungen finanzieller Belastungen (z. B. Mietkosten, Energieversorgung, Versicherungsprämien, Darlehensrückzahlungen) sowie aktuelle Kontoauszüge. Die Auszahlung erfolgt einmalig und ohne Kosten für die Antragstellenden. Durch die kontinuierlich offenen Antragsfristen wird eine flexible und schnelle Unterstützung gewährleistet, die betroffenen Familien in einer schwierigen Situation unmittelbar zugutekommt.

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