Zuschuss

Volle Erziehung für Minderjährige und junge Erwachsene - Pflegeelterngeld

Pflegepersonen in Tirol erhalten Pflegeelterngeld zur Unterstützung bei der Erziehung und Pflege minderjähriger Pflegekinder und junger Erwachsener. Die Förderung läuft seit 20.12.2013 unbefristet und Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.12.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung von Pflegepersonen und Bereitschaftspflegenden durch Zahlung eines Pflegeelterngeldes zur Erleichterung der mit der Versorgung und Erziehung von minderjährigen Pflegekindern und jungen Erwachsenen verbundenen Lasten sowie Gewährung eines Ausstattungsbeitrags bei erstmaliger Übernahme eines Pflegekindes.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pflegepersonen und Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle oder als Bereitschaftspfleger betreuen

Beschreibung

In Tirol unterstützt das Pflegeelterngeld pflegende Personen bei der umfassenden Erziehung und Betreuung minderjähriger Pflegekinder sowie junger Erwachsener. Seit dem 20. Dezember 2013 steht eine unbefristete finanzielle Förderung in Form eines monatlichen Zuschusses zur Verfügung, um die mit der Versorgung verbundenen zeitlichen und materiellen Aufwendungen zu erleichtern. Bei der erstmaligen Übernahme eines Pflegekindes wird zusätzlich ein einmaliger Ausstattungsbeitrag gewährt. Privatpersonen, die in einer sozialpädagogischen Pflegestelle tätig sind oder als Bereitschaftspflegende fungieren, können jederzeit Anträge einreichen und von der unbeschränkten Förderfrist profitieren.

Die Maßnahme zielt auf die nachhaltige Entlastung von Pflegepersonen und leistet einen Beitrag zur Stärkung der individuellen Betreuungssituation in Familien und Einrichtungen. Sie fördert soziale Verantwortung und schafft Anreize, jungen Menschen ein stabiles Umfeld zu bieten. Interessierte Pflegepersonen erhalten detaillierte Informationen über die Rechtsgrundlage im Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz (TKJHG) sowie Hinweise zum Antragsverfahren direkt bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol. Diese Unterstützung trägt wesentlich dazu bei, dass pflegerische Leistungen langfristig sichergestellt und die Bedürfnisse der Pflegekinder und ihrer Betreuenden gleichermaßen berücksichtigt werden.

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