Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen
Zahlungen an private Kinder- und Jugendhilfeträger für die volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen bei Kindeswohlgefährdung.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gewährung einer vollstationären Erziehung und Pflege in sozialpädagogischen Einrichtungen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und Betreuung außerhalb des familiären Umfeldes erforderlich wird.
Förderfähige Ausgaben
- Tagsätze für Pflege und Erziehung
- Zusatzkosten bei bewilligtem Mehrbedarf (z.B. therapeutische Leistungen)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als privater Kinder- und Jugendhilfeträger
- Bewilligung zur Führung einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Abschluss eines Leistungsvertrags mit dem Land Kärnten
Beschreibung
Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen in Kärnten unterstützt gemeinnützige Organisationen und Unternehmen bei der vollstationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen, wenn das Kindeswohl im familiären Umfeld gefährdet ist. Im Rahmen eines Zuschusses übernimmt das Land Kärnten die Tagespauschalen für Pflege und Erziehung durch private Kinder- und Jugendhilfeträger. Bei anerkanntem Mehrbedarf können zusätzliche Leistungen, etwa therapeutische Maßnahmen, gefördert werden. Fortlaufende Fördermöglichkeiten sorgen für eine verlässliche Finanzierung und nachhaltige Betreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Inanspruchnahme setzt die Anerkennung als privater Träger, die behördliche Bewilligung zur Führung einer entsprechenden Einrichtung sowie den Abschluss eines Leistungsvertrags mit dem Land voraus.
Mit diesem Förderangebot soll gewährleistet werden, dass gefährdete Kinder und Jugendliche in einem geschützten Umfeld rund um die Uhr versorgt und erzogen werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Obsorgeberechtigten, Fachbehörden und anerkannten Träger:innen werden individuelle Betreuungspläne umgesetzt und präventive Maßnahmen gegen Kindeswohlgefährdungen etabliert. Der Förderzweck zielt darauf ab, junge Menschen vor jeglichen Formen von Gewalt zu schützen und ihre Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig zu fördern. Träger:innen der Kinder- und Jugendhilfe können so eine umfassende Erziehungshilfe anbieten, die professionelle Pflege, pädagogische Förderung und begleitende Therapien integriert. Dieses Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilisierung gefährdeter Minderjähriger und stärkt die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in Kärnten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.