Zuschuss

Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen

Das Land Oberösterreich gewährt sozialpädagogischen Einrichtungen in Oberösterreich einen Zuschuss zum laufenden Aufwand sowie zu Anlauf- und Investitionskosten. Keine Fristen / Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Sicherung des Bestands von sozialpädagogischen Einrichtungen der Vollen Erziehung in Oberösterreich durch Zuschüsse zum laufenden Aufwand sowie zu den allfälligen Anlauf- und Investitionskosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufender Aufwand
  • Anlaufkosten
  • Investitionskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Positive Bedarfsprüfung
  • Nachhaltiges, das heißt tragfähiges Finanzkonzept
  • Einhaltung der Qualitätskriterien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug
  2. Letzter Rechnungsabschluss
  3. Finanzplan für den Förderungszeitraum

Beschreibung

Das Programm Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen richtet sich an sozialpädagogische Träger:innen der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich, die Betreuungsplätze anbieten. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen erhalten fortlaufend direkte Zuschüsse zur Absicherung des laufenden Betriebs sowie zur Deckung von Anlauf- und Investitionskosten. Die Förderschwerpunkte liegen auf der Weiterentwicklung bedarfsgerechter Betreuungskonzepte und der Schaffung zukunftsorientierter Betreuungsplätze. Themenfelder sind Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Eine positive Bedarfsprüfung, ein belastbares Finanzkonzept und die Einhaltung festgelegter Qualitätskriterien sind unabdingbare Voraussetzungen. Insgesamt stehen rund 1,2 Millionen Euro für diesen Zweck bereit, wobei die Förderung unbefristet und ohne Fristen vergeben wird. Es fördert sowohl Bestandsorganisationen als auch Neugründungen, um den wachsenden Betreuungsbedarf in Oberösterreich abzudecken.

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Förderfähig sind Ausgaben für den regulären Betriebsaufwand, Investitionen in Infrastruktur sowie einmalige Anlaufkosten. Die kostenfreie Antragstellung erfordert einen aktuellen Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug, den letzten Rechnungsabschluss und einen Finanzplan für den Förderungszeitraum. Die Abwicklung erfolgt über fachaufsichtliche und qualitätssichernde Begutachtungen, ergänzt durch begleitende Qualitätssicherungsbesuche. Der abschließende Verwendungsnachweis inklusive Jahresabschluss sichert eine transparente Mittelverwendung. Der Bewilligungszeitraum orientiert sich am vorgelegten Finanzplan und wird in der Regel jährlich bestätigt. Durch diese Maßnahmen trägt das Förderprogramm zur Stabilität und Weiterentwicklung der sozialpädagogischen Versorgung in Oberösterreich bei. Die Mittel werden unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt und können flexibel im Förderzeitraum eingesetzt werden.

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