Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (StartTransR)
Bayerisches Programm zur Vorbereitung von Projektanträgen in transnationalen (Alpine Space, Danube Transnational, Central Europe, North-West Europe) und interregionalen (Interreg Europe) EU-Kooperationsprogrammen. Zuschuss zwischen 60 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 18.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt Antragsteller bei der inhaltlichen Konkretisierung ihrer Projektidee, der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne, dem Aufbau transnationaler Partnerschaften sowie der nachhaltigen Nutzung der Projektergebnisse bis zur Einreichungsreife in den EU-Programmen Alpine Space, Danube Transnational, Central Europe, North-West Europe und Interreg Europe mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Förderfähige Ausgaben
- Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne
- Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Projektergebnisse
- Aufbau und Pflege transnationaler Partnerschaften inklusive Reisekosten
- Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Bayern und Zulassung nach dem jeweiligen EU-Kooperationsprogramm
- Einreichung des Projektantrags gemeinsam mit Partnern aus mindestens zwei weiteren am Programm beteiligten Staaten in englischer Sprache
- Projekt muss einen klaren Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm 2013 (Gleichwertigkeit, Nachhaltigkeit, demografischer Wandel, Klimawandel, Wettbewerbsfähigkeit) aufweisen
- Grenzüberschreitender Mehrwert durch die staatenübergreifende Zusammenarbeit
- Persönliche Beratung durch die zuständigen Referate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bzw. Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und gegebenenfalls die Nationalen Kontaktstellen
Bewertungskriterien
- Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns
- Beitrag zu den Zielen des Landesentwicklungsprogramms 2013 (Gleichwertigkeit, Nachhaltigkeit, Demografischer Wandel, Klimawandel, Wettbewerbsfähigkeit)
- Qualität und Umsetzbarkeit der Projektkonzeption und Partnerschaftsstruktur
Beschreibung
Das Bayerische Programm zur Projektvorbereitung unterstützt die inhaltliche Konkretisierung von Projektideen sowie die Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne für transnationale EU-Kooperationsvorhaben im Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordwesteuropa sowie im interregionalen Interreg-Rahmen. Es deckt zentrale Themenfelder von Forschung & Innovation über Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Umwelt- und Naturschutz, Smart Cities & Regionen bis hin zu Digitalisierung und ländlicher Entwicklung ab. Gefördert werden neben Planungsleistungen auch Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Projektergebnisse, der Aufbau transnationaler Partnerschaften inklusive Reisekosten sowie externe Beratungsdienstleistungen. Mit einem Fördersatz von 60 bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einem Höchstbetrag von 18.000 Euro pro Vorhaben bietet die Maßnahme eine attraktive Anschubfinanzierung. Projektanträge können fortlaufend bis zum Ende der Förderperiode gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Antragsberechtigt sind öffentliche und wissenschaftliche Einrichtungen, Unternehmen, Interessenverbände sowie sonstige gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Bayern und Zulassung nach den genannten EU-Programmen. Voraussetzung ist die Einreichung des Antrags in englischer Sprache gemeinsam mit Partner:innen aus mindestens zwei weiteren beteiligten Staaten. Das Projekt muss einen deutlich erkennbaren Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns im Sinne des Landesentwicklungsprogramms 2013 gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Gleichwertigkeit, Nachhaltigkeit, demografischer Wandel, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit, und grenzüberschreitende Synergien schaffen. Die Bewertung erfolgt anhand des Beitrags zu regionalen Entwicklungszielen, der inhaltlichen Qualität der Konzeption und der Konsistenz der Partnerschaftsstruktur. Eine persönliche Beratung durch die zuständigen Referate der Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Umwelt und Verbraucherschutz ist vor der Antragstellung obligatorisch.
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