Vorstellungsbeihilfe
Einmaliger Zuschuss für finanzielle Mehraufwendungen bei überregionalen Vorstellungsterminen oder Arbeits-/Lehrantritt; ersetzt Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Verfügbar österreichweit bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Rahmen überregionaler Vorstellungstermine sowie Arbeits- und Lehrantritte für Personen in finanzieller Notlage während der Arbeits- oder Lehrstellensuche.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Finanzielle Notlage
- Überregionale Vorstellungstermine außerhalb der Region
- Arbeits- oder Lehrstellensuche, Teilnahme an Schulung oder gefährdete berufliche Existenz
- Einmalige Beantragung vor dem Vorstellungstermin bzw. Arbeits-/Lehrantritt
Beschreibung
In ganz Österreich bietet die Vorstellungsbeihilfe Privatpersonen in finanzieller Notlage einen einmaligen Zuschuss, um überregionale Vorstellungstermine, Arbeits- oder Lehrantritt abzusichern. Als Förderart wird ein unbefristeter Bar- beziehungsweise Sachzuschuss gewährt, der sämtliche belegbaren Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bis zur Ausschöpfung des bundesweiten Fördervolumens abdeckt. Die kontinuierliche Verfügbarkeit des Programms seit 2013 unterstützt die gerichtete Suche nach Beschäftigung und Ausbildung in den Themenfeldern Arbeit und Arbeit & Soziales, ohne dass zusätzliche Eigenmittel eingesetzt werden müssen. Mit einer 100-%igen Förderquote gelingt eine spürbare Entlastung bei überregionalen Terminen. Der einmalige Antrag ist rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch, Arbeits- oder Lehrantritt einzubringen und stellt sicher, dass finanzielle Mehraufwendungen zielgerichtet erstattet werden.
Hinter der Maßnahme steht das Arbeitsmarktservice im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS), das die Abwicklung übernimmt. Zu den Voraussetzungen zählen eine nachgewiesene finanzielle Notlage, Termine außerhalb der Wohnregion sowie eine aktive Arbeits- oder Lehrstellensuche, die Teilnahme an Vorbesprechungen zu Schulungen oder der erstmalige überregionale Arbeits- beziehungsweise Lehrantritt. Teilnehmer:innen, deren berufliche Existenz gefährdet ist, profitieren ebenso von der Beihilfe. Ein Antrag ist einmalig vor dem jeweiligen Termin über die AMS-Geschäftsstellen oder das eAMS-Konto einzubringen. Die direkte Förderform zielt auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Senkung der Arbeitslosigkeit ab. Sie ist seit 2013 durchgehend verfügbar und bleibt bundesweit geöffnet, bis das Budget ausgeschöpft ist.