Darlehen

Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung (BAB)

Darlehen und Bürgschaften als Risikopartner zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung für mittelständische Unternehmen mit Sitz in Bremen. Anträge jederzeit möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: ab 150.000 €
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften ergänzt die BAB das Engagement Ihrer Hausbank.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Übernahme bestehender Verbindlichkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Land Bremen
  • Mittelständisches Unternehmen
  • Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Beschreibung

Die Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung der Bremer Aufbau-Bank (BAB) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Land Bremen dabei, zusätzliche Kapitalmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen bereitzustellen. Als Risikopartner ergänzt die BAB das Engagement der Hausbank durch klassisches Darlehen, Auftragsfinanzierung oder Bürgschaftsübernahme. Dabei liegt der Fokus auf beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung und Konsolidierung. Ein flexibler, jederzeit einreichbarer Antrag ermöglicht eine passgenaue Finanzierung mit individuell vereinbarten Zinssätzen und Laufzeiten, die sich an der Abschreibungsdauer des Investitionsgutes orientieren. Tilgungsfreie Anlaufjahre und eine Zinsfestschreibung von bis zu zehn Jahren sorgen für Planungssicherheit.

Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen. Der Mindestförderbetrag beträgt 150.000 Euro (BAB-Anteil), eine Übernahme bestehender Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Die Maßnahme deckt bis zu 50 % des Finanzierungsbedarfs ab und erfordert neben dem Mittelstandstatus den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Eine bankübliche Bonitätsprüfung sowie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Hausbank bilden die Grundlage der Unterstützung. Unternehmen im Land Bremen profitieren so von zusätzlichen Mitteln zu attraktiven Konditionen und können ihre Wachstumsvorhaben nachhaltig realisieren.

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