Wärmepumpe ≥ 100 kW
Förderung elektrisch betriebener Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung in Österreich für Unternehmen und unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Anträge vom 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die der Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser, Prozesswärme oder der Versorgung von Wärmenetzen dienen. Ziel ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und anderen unternehmerisch tätigen Organisationen.
Förderfähige Ausgaben
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage
- Pufferspeicher
- Hydraulische Installation (primärseitig)
- Anlagenregelung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder sonstiger verpflichtender Maßnahme
- Verwendetes Kältemittel muss einen GWP < 2.000 aufweisen
- Jahresarbeitszahl (JAZ) der Anlage mindestens 3,8
- Nachweis Ökostrombezug bei Inanspruchnahme des Zuschlags
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen > 500.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Datenblatt Wärmepumpe ≥ 100 kW
- Berechnung der Jahresarbeitszahl
- Produktdatenblatt der Wärmepumpe
- Bestätigung über Ökostrombezug
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen > 500.000 €
Beschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Interessenverbände, Vereine, konfessionelle sowie gemeinnützige Organisationen in ganz Österreich und unterstützt den Einsatz elektrisch betriebener Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 100 kW. Ziel ist die deutliche Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie die Erhöhung der Energieeffizienz in gewerblichen und unternehmerisch tätigen Betrieben. Gefördert werden Anlagen, die Heizwärme, Warmwasser, Prozesswärme oder die Einspeisung in Wärmenetze ermöglichen. Als zuschussbasierte Förderung stehen Mittel für die Anschaffung der Wärmepumpe, die Wärmequellenanlage (z. B. Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung), Pufferspeicher, primärseitige hydraulische Installation, Anlagenregelung, elektrische Installationen sowie für Planung und Montage zur Verfügung. Anträge können im Förderzeitraum vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2050 eingereicht werden.
Geförderte Unternehmen und Organisationen müssen den Antrag vor einer ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baumaßnahme stellen und bei der Anlagenausführung umweltfreundliche Bedingungen erfüllen. Wesentliche Voraussetzungen sind der Einsatz eines Kältemittels mit einem GWP unter 2.000, eine nachgewiesene Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 sowie der Bezug von Ökostrom im Anforderungsfall. Bei Investitionsvolumina über 500.000 € ist ein Bericht des Kreditinstituts vorzulegen. Für die Antragstellung sind unter anderem ein vollständig ausgefülltes Datenblatt „Wärmepumpe ≥ 100 kW“, die Berechnung der Jahresarbeitszahl, das Produktdatenblatt sowie die Bestätigung zum Ökostrombezug einzureichen. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übernimmt die verwaltungs- und fachgerechte Abwicklung des Verfahrens und stellt sicher, dass jedes Vorhaben den rechtlichen und technischen Förderkriterien entspricht.