Wärmerückgewinnung ≥ 100 kW
Förderung von Wärmerückgewinnung für Kälte- und Lüftungsanlagen ab 100 kW sowie Nutzung ungenutzter Wärmeströme und Heizungsoptimierung in österreichischen Betrieben. Anträge bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälte- und Lüftungsanlagen ab 100 kW, Nutzung bisher ungenutzter Wärmeströme inklusive Wärmepumpen, Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden mit mindestens 10 % Energieeinsparung, Optimierung fossiler Prozesswärmeerzeuger sowie Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit ökologischem Mehrwert.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen und Komponenten
- Planungs- und Montagekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen oder sonstige unternehmerisch tätige Organisation
- Vereine und konfessionelle Einrichtungen
- Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Investitionsverpflichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technische Beschreibung der Maßnahme
- Ausgefülltes Datenblatt Energiesparmaßnahme
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Gegenüberstellung Energieverbrauch vor und nach Maßnahme
- Kontrafaktisches Szenario bei Investitionskosten über 150.000 €
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €
Beschreibung
Im Rahmen der Förderaktion Wärmerückgewinnung ≥ 100 kW wird in ganz Österreich die effiziente Nutzung bisher ungenutzter Energiepotenziale vorangetrieben. Gefördert werden die Rückgewinnung von thermischer Energie aus Kälte- und Lüftungsanlagen ab einer Wärmetauscher-Leistung von 100 kW bzw. 50.000 m³/h Umluftvolumenstrom, die Erschließung Niedertemperaturabwärme mithilfe von Wärmepumpen sowie Heizungsoptimierungen in Bestandsgebäuden mit nachgewiesenen Einsparungen von mindestens 10 %. Ergänzend können fossile Prozesswärmeerzeuger modernisiert und technologische Effizienzsteigerungen in industriellen Anlagen realisiert werden, sofern ein deutlicher ökologischer Mehrwert gegenüber der Bestandsanlage dokumentiert wird.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Interessenverbände, gemeinnützige Vereine und konfessionelle Einrichtungen in Österreich. Förderfähig sind Investitionskosten für Anlagen und Komponenten sowie Planungs- und Montageaufwendungen. Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Investitionsverpflichtung erfolgen. Zur Einreichung sind erforderlich: eine technische Maßnahmebeschreibung, das ausgefüllte Datenblatt Energiesparmaßnahme, Angebote und Kostenvoranschläge, eine Gegenüberstellung des Energieverbrauchs vor und nach Umsetzung sowie ab einem Investitionsvolumen von 150.000 € ein kontrafaktisches Szenario und ab 500.000 € ein Bericht des Kreditinstituts. Antragsfrist: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2050. Mit diesem Zuschuss werden nicht nur Treibhausgasemissionen gesenkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch nachhaltige Energieeffizienzmaßnahmen gestärkt.