Zuschuss

Wärmeschutz im Gebäudebestand

Zuschuss zur energetischen Modernisierung der Gebäudehülle (Dämmung von Wänden, Dächern, Austausch von Fenstern) für Wohngebäude mit Baugenehmigung älter als 20 Jahre; inkl. Modernisierungsbonus und Förderung nachhaltiger Dämmstoffe; Anträge jederzeit über das eAntragsportal.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Energetische Modernisierung der Gebäudehülle bei Wohngebäuden (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser) mit Baugenehmigung älter als 20 Jahre zur Verbesserung des Wärmeschutzes, Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe sowie Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen wie hydraulischem Abgleich und Luftdichtheitsmessung.

Förderfähige Ausgaben

  • Außendämmung
  • Dachdämmung
  • Austausch von Fenstern
  • Hydraulischer Abgleich
  • Luftdichtheitsmessung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Baugenehmigung älter als 20 Jahre
  • Wohngebäude (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
  • Bestätigung durch einen Energieberater aus der EEE-Liste des Bundes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestätigung zum Antrag durch den Energieberater
  2. Kostenvoranschläge
  3. Vollmacht der Miteigentümer (bei mehreren Eigentümern)
  4. ggf. weitere Unterlagen bei Stichprobenkontrolle (Sachbericht, Rechnungen, Nachweise)

Beschreibung

In Hamburg fördert die IFB HAMBURG mit einem kontinuierlich verfügbaren Zuschuss die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von bestehenden Wohngebäuden mit Baugenehmigung älter als 20 Jahre. Anspruchsberechtigt sind Privateigentümer:innen, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) sowie Wohnungseigentümer:innengemeinschaften für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie Außendämmung, Dachdämmung und Fensteraustausch ebenso wie begleitende Qualitätssicherungsmaßnahmen – beispielsweise der hydraulische Abgleich nach Verfahren B und Luftdichtheitsmessungen. Die Verwendung ökologisch nachhaltiger Dämmstoffe wird zusätzlich honoriert, und bei gleichzeitiger Sanierung mehrerer Bauteilgruppen fällt ein attraktiver Modernisierungsbonus an.

Voraussetzung für die Förderung sind eine vor Projektbeginn gestellte Antragstellung über das eAntragsportal, eine Bestätigung durch einen in der EEE-Liste des Bundes gelisteten Energieberater:in sowie Kostenvoranschläge und gegebenenfalls eine Vollmachtserklärung bei mehreren Eigentümer:innen. Neben den genannten Baumaßnahmen können auch Fachleistungen zur Qualitätssicherung bezuschusst werden. Die Förderrichtlinie legt die Förderhöhen je Maßnahme sowie die Anforderungen für den Modernisierungsbonus fest. Anträge lassen sich jederzeit digital einreichen, wobei ausgewählte Vorhaben stichprobenartig kontrolliert werden. Interessierte finden alle Details zu Fördervoraussetzungen, förderfähigen Ausgaben und notwendigen Unterlagen in der offiziellen Förderrichtlinie der IFB HAMBURG.

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