Wärmeschutz im Gebäudebestand
Zuschuss für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden in Hamburg: Förderung von Dämmmaßnahmen, hydraulischem Abgleich, nachhaltigen Dämmstoffen und qualitätssichernden Maßnahmen. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern bei der energetischen Modernisierung ihres Eigenheims oder Mehrfamilienhauses (Baugenehmigung älter als 20 Jahre), um Energieeffizienz zu steigern, Wärmeverluste zu reduzieren und Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Dämmarbeiten an Wänden, Dächern und Gauben
- Austausch von Bestandsfenstern
- Hydraulischer Abgleich
- Luftdichtheitsmessung
- Baubegleitung durch Sachverständige
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte bzw. gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergemeinschaften
- Hydraulischer Abgleich nach VdZ-Verfahren B
- Einbindung einer fachlichen Baubegleitung
- Durchführung aller Maßnahmen durch Fachunternehmen
- Bevorzugung umweltfreundlicher Materialien
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- IFB-Bestätigung zum Antrag durch Energieberater
- Verwendungsnachweis
- Anlage Sachbericht Wärmeschutzmaßnahmen
- Rechnungen der bewilligten Maßnahmen
- Unterlagen zum hydraulischen Abgleich
- Nachweis Luftdichtheitsmessung
- Zertifikat über nachhaltige Dämmstoffe
- U-Wert-Berechnungen
Beschreibung
Wärmeschutz im Gebäudebestand fördert energetische Modernisierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern in Hamburg, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Das kontinuierlich offene Zuschussprogramm richtet sich an Eigentümer:innen sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte und gemeinschaftlich antragstellende Wohnungseigentümergemeinschaften. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz: Dazu zählen Dämmarbeiten an Wänden, Dächern und Gauben, der Austausch von Bestandsfenstern, der verpflichtende hydraulische Abgleich, Luftdichtheitsmessungen sowie der Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe. Umweltfreundliche Materialien werden besonders unterstützt. Mit Förderquoten zwischen 40 % und 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie zusätzlichen Modernisierungsboni bei drei bzw. vier Maßnahmen werden Wärmeverluste nachhaltig reduziert und Klimaschutzziele vorangetrieben.
Voraussetzung für eine Zuwendung sind der hydraulische Abgleich nach VdZ-Verfahren B, die Einbindung einer fachlichen Baubegleitung und die Ausführung aller Arbeiten durch Fachunternehmen. Für Backsteinfassaden, qualitätssichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe gelten gesonderte Fördersätze. Anträge lassen sich jederzeit über das elektronische Antragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank stellen – Beginn der Umsetzung erst nach Bewilligung. Zur Antragseinreichung werden unter anderem die IFB-Bestätigung eines Energieberaters, Rechnungen der Maßnahmen, Nachweise zur Luftdichtheit, U-Wert-Berechnungen und Zertifikate zu nachhaltigen Dämmstoffen benötigt. Dieses Angebot unterstützt Eigentümer:innen dabei, den Wohnungsbestand zeitgemäß und klimaeffizient zu gestalten.