waff-Bildungsscheck "Chancen-Scheck"
Förderung beruflicher Aus- und Weiterbildungen für beschäftigte Wienerinnen und Wiener mit Pflichtschulabschluss oder dequalifizierter Tätigkeit. Der waff übernimmt anteilig bis zu 90 % der Kurs- und Prüfungskosten (max. 5.000 €). Anträge vor Kursbeginn oder bis 3 Monate nach Kursende möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von beruflichen Aus- und Weiterbildungen, Nachholen von Lehr- oder anderen Bildungsabschlüssen sowie Anerkennung ausländischer Abschlüsse für beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz Wien.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Prüfungsgebühren
- Kompetenzenerfassungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anmelde- und Einschreibegebühren
- Staatliche Gebühren
- Bücher und Skripten
- Aufenthalts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten
- Hobby- und Freizeitkurse
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Beschäftigung nach ASVG, geringfügig, Bildungsteilzeit oder Neue Selbstständige (§ 2 (1) Zif. 4 GSVG)
- Maximal Pflichtschulabschluss oder dequalifiziert beschäftigt
- Antragstellung vor Kursbeginn oder bis 3 Monate nach Kursende
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschäftigungsnachweis
- Meldebestätigung Hauptwohnsitz Wien
- Kursbesuch-Bestätigung
- Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung
Beschreibung
Der waff-Bildungsscheck „Chancen-Scheck“ unterstützt in Wien wohnhafte und berufstätige Menschen mit maximalem Pflichtschulabschluss oder dequalifizierter Tätigkeit bei beruflichen Aus- und Weiterbildungen sowie beim Nachholen von Lehr- oder anderen Bildungsabschlüssen und der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Als Zuschuss fördert der waff bis zu 90 % der Kurs- und Prüfungskosten, jedoch höchstens 5.000 Euro pro Antrag innerhalb eines Förderzeitraums von zwei Jahren. Die Abrechnung erfolgt bei rechtzeitiger Antragstellung vor Kursbeginn direkt mit den Bildungsträger:innen; alternativ können Rechnungsbelege bis zu drei Monate nach Kursende eingereicht und erstattet werden. Förderfähige Aufwendungen umfassen Kurskosten, Prüfungsgebühren und Kompetenzenerfassungen im Rahmen des Wiener Anerkennungssystems. Ausgenommen sind unter anderem Anmeldegebühren, staatliche Abgaben, Lehrmaterialien, Reise- und Verpflegungskosten sowie Freizeit- oder Hobbykurse.
Gefördert werden Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die nach ASVG beschäftigt, geringfügig ohne Arbeitslosenversicherung tätig, in Bildungsteilzeit oder als Neue Selbstständige (§ 2 (1) Zif. 4 GSVG) versichert sind. Voraussetzung ist ein form- und fristgerechter Antrag inklusive Beschäftigungsnachweis, Meldebestätigung, Kursbesuchsbestätigung sowie Zahlungsbelegen. Der waff stellt eine Liste anerkannter Bildungsträger:innen bereit, um sicherzustellen, dass nur qualifizierte Weiterbildungsangebote genutzt werden. Das Förderinstrument bietet gezielten Zugang zu beruflicher Qualifizierung und stärkt die Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der Stadt Wien, indem finanzielle Hürden bei Qualifizierungsmaßnahmen abgebaut werden. Interessierte Personen können sich über das Online-Portal des waff informieren und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
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