Zuschuss

Weihnachts-Wunschaktion 2025

Die Deutsche Multiple Sklerose-Stiftung und der DMSG-Bundesverband erfüllen 2025 Weihnachtswünsche von Kindern aus Familien mit Multipler Sklerose. Vermittlung und Prüfung der Anträge über die DMSG-Landesverbände.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Erfüllung von Weihnachtswünschen für Kinder aus Familien, in denen ein Elternteil an Multipler Sklerose erkrankt ist.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Geschenken

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bestätigung der Landesverbände über Erfüllung der Einzelfallhilfe gemäß Abgabenordnung

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Voraussetzungen für Einzelfallhilfe nach Abgabenordnung

Beschreibung

Im Rahmen der Weihnachts-Wunschaktion 2025 unterstützt die Deutsche Multiple Sklerose-Stiftung gemeinsam mit dem DMSG-Bundesverband Kinder aus Familien, in denen ein Elternteil an Multipler Sklerose erkrankt ist. Bundesweit tätige DMSG-Landesverbände prüfen zunächst die Voraussetzungen für eine Einzelfallhilfe gemäß Abgabenordnung und leiten die genehmigten Wünsche an die Stiftung weiter. Ziel ist es, den betroffenen Familien in der Adventszeit Freude und Zuversicht zu schenken, indem kindgerechte Geschenke beschafft werden, die den individuellen Weihnachtswunsch erfüllen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und richtet sich ausschließlich auf die Anschaffung von Präsenten für die jungen Begünstigten.

Förderberechtigt sind Interessenverbände oder sonstige Vereine, die im Auftrag der DMSG-Landesverbände tätig werden. Kinder aus betroffenen Familien profitieren direkt von der finanziellen Unterstützung für Geschenke, sobald die Einzelfallhilfe bestätigt wurde. Bei der Auswahl der Anträge stehen die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben und die Dringlichkeit des individuellen Bedarfs im Vordergrund. Diese transparente und sorgfältige Verfahrenstiefe gewährleistet eine faire Verteilung der Mittel. Interessierte Vereine können sich über die DMSG-Landesverbände näher informieren und die erforderlichen Nachweise einreichen, um jungen Menschen in belastenden Lebenssituationen eine unvergessliche Weihnachtszeit zu ermöglichen.

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