Weihnachtsunterstützung für NS-Opfer
Einmal jährlich erhalten NS-Opfer mit Opferausweis oder Amtsbescheinigung eine finanzielle Weihnachtsunterstützung. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Einmalige finanzielle Unterstützung zu Weihnachten für NS-Opfer im Besitz eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Opferausweis oder Amtsbescheinigung nach dem Opferfürsorgegesetz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Amtsbescheinigung bzw. Opferausweis nach dem Opferfürsorgegesetz
Beschreibung
Die Weihnachtsunterstützung für NS-Opfer in Kärnten bietet eine einmalige finanzielle Zuwendung zu Weihnachten für alle Personen, die im Besitz eines gültigen Opferausweises oder einer entsprechenden Amtsbescheinigung sind. Diese Förderung richtet sich an ehemalige KZ-Insass:innen, Partisan:innen, politisch Verfolgte sowie Witwen und Witwer von Titelerhalter:innen nach dem Opferfürsorgegesetz. Die Maßnahme fällt in den Bereich Soziales und Arbeit & Soziales und wird als Zuschuss gewährt. Ziel ist es, den geschichtlichen Opfern des Nationalsozialismus in der Vorweihnachtszeit eine zusätzliche Anerkennung ihrer Leidensgeschichte zu ermöglichen und die Lebenssituation während der Feiertage finanziell zu entlasten.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt – der Kärntner Landesregierung. Anträge können unbefristet und fortlaufend gestellt werden, seit Beginn der Bewilligungsfrist am 1. Jänner 2014. Einreichen lässt sich der Antrag unter Beifügung des Nachweises über den Opferausweis oder die Amtsbescheinigung gemäß Opferfürsorgegesetz. Diese Unterlage bildet die einzige Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses. Interessierte Personen erhalten nähere Informationen und Antragsformulare über die zuständige Landesbehörde und werden ermuntert, sich zeitnah über die Fördermodalitäten zu informieren.
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