Zuschuss

Wein Burgenland - Mitgliedsbeitrag

Förderung des Mitgliedsbeitrags im Verein „Wein Burgenland“ zur Steigerung der Wertschöpfung burgenländischer Weine. Gültig ab 01.01.2023, unbegrenzte Laufzeit.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Fördersumme: 150.000 € Gesamtbudget

Förderziel

Durchführung operativer Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung burgenländischer Weine durch Einsatz von Werbemitteln, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Durchführung eigener Veranstaltungen, Aufbau von Kooperationen und Zusammenarbeit mit Institutionen ähnlicher Zielsetzung.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitgliedsbeiträge

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung des Vereinszwecks gemäß Statuten

Beschreibung

Der Mitgliedsbeitrag für den Verein „Wein Burgenland“ unterstützt ordentliche Vereins­mitglieder darin, den Bekanntheitsgrad und die Wertschöpfung burgenländischer Weine nachhaltig zu steigern. Gefördert werden insbesondere die Burgenländische Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskammer Burgenland, das Regionale Weinkomitee Burgenland sowie das Land Burgenland, die gemeinsam operative Maßnahmen umsetzen. Im Fokus stehen zielgerichtete Werbemaßnahmen, die Präsenz auf nationalen und internationalen Messen sowie Ausstellungen und die Eigenorganisation von Veranstaltungen. Durch diese gebündelten Marketingmaßnahmen entsteht ein starker regionaler Auftritt, der Synergien und Kooperationen mit Institutionen ähnlicher Zielsetzung ermöglicht und damit neue Absatzpotenziale erschließt.

Gefördert werden ausschließlich die Mitgliedsbeiträge im Gesamtbudget von 150.000 €; eine Obergrenze pro Antrag ist nicht vorgegeben. Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, sofern der Vereins­zweck gemäß den Statuten erfüllt wird. Der Zuschuss kann ganzjährig und unbegrenzt beantragt werden, eine Frist endet nicht. Ziel ist eine langfristige Begleitung gemeinsamer Marketing- und Kooperations­maßnahmen, mit denen der burgenländische Weinmarkt gestärkt und neue Entwicklungspotenziale ausgelotet werden. Die Einzelentscheidung erfolgt durch die Landesregierung, Rechtsgrundlage ist keine spezifische Verordnung.

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