Wein Burgenland - Mitgliedsbeitrag
Förderung des Mitgliedsbeitrags im Verein „Wein Burgenland“ zur Steigerung der Wertschöpfung burgenländischer Weine. Gültig ab 01.01.2023, unbegrenzte Laufzeit.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Durchführung operativer Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung burgenländischer Weine durch Einsatz von Werbemitteln, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Durchführung eigener Veranstaltungen, Aufbau von Kooperationen und Zusammenarbeit mit Institutionen ähnlicher Zielsetzung.
Förderfähige Ausgaben
- Mitgliedsbeiträge
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung des Vereinszwecks gemäß Statuten
Beschreibung
Der Mitgliedsbeitrag für den Verein „Wein Burgenland“ unterstützt ordentliche Vereinsmitglieder darin, den Bekanntheitsgrad und die Wertschöpfung burgenländischer Weine nachhaltig zu steigern. Gefördert werden insbesondere die Burgenländische Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskammer Burgenland, das Regionale Weinkomitee Burgenland sowie das Land Burgenland, die gemeinsam operative Maßnahmen umsetzen. Im Fokus stehen zielgerichtete Werbemaßnahmen, die Präsenz auf nationalen und internationalen Messen sowie Ausstellungen und die Eigenorganisation von Veranstaltungen. Durch diese gebündelten Marketingmaßnahmen entsteht ein starker regionaler Auftritt, der Synergien und Kooperationen mit Institutionen ähnlicher Zielsetzung ermöglicht und damit neue Absatzpotenziale erschließt.
Gefördert werden ausschließlich die Mitgliedsbeiträge im Gesamtbudget von 150.000 €; eine Obergrenze pro Antrag ist nicht vorgegeben. Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, sofern der Vereinszweck gemäß den Statuten erfüllt wird. Der Zuschuss kann ganzjährig und unbegrenzt beantragt werden, eine Frist endet nicht. Ziel ist eine langfristige Begleitung gemeinsamer Marketing- und Kooperationsmaßnahmen, mit denen der burgenländische Weinmarkt gestärkt und neue Entwicklungspotenziale ausgelotet werden. Die Einzelentscheidung erfolgt durch die Landesregierung, Rechtsgrundlage ist keine spezifische Verordnung.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.