Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF+ 2021–2027)
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des ESF+ Projekte zur beruflichen Weiterbildung von Erwerbstätigen, um deren Kompetenzen an veränderte Arbeitsmarktbedingungen anzupassen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Direkte Personalkosten
- Lohnfortzahlung
- Restkostenpauschale
Nicht förderfähige Ausgaben
- EDV-Grundkurse
- Sprachkurse ohne Berufsbezug
- Schulische Ausbildungsgänge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben entspricht den allgemeinen ESF+-Programmkriterien
- Teilnehmende müssen aus mindestens 2 unabhängigen Unternehmen stammen oder selbstständig sein
- Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern
- Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmendem
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Projektkonzept
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Qualität der Weiterbildung
- Erfüllung der Mindestteilnehmendenzahl
- Wirtschaftlichkeit
- Gleichstellung und Inklusion
Beschreibung
Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF+ 2021–2027) ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern, das mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) innovative Projekte im Bereich der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Das Programm richtet sich an Weiterbildungsanbieter:innen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige konzipieren und umsetzen. Ziel ist es, die Kompetenzen von Arbeitskräften an die sich verändernden Anforderungen des Arbeitsmarkts – bedingt durch technische, wirtschaftliche, soziale, klimatische und demografische Entwicklungen – anzupassen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu sichern. Dabei wird insbesondere auch der Frauenförderung Rechnung getragen, um eine inklusive und gleichstellungsorientierte Weiterbildung zu gewährleisten.
Das Förderkonzept sieht einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen insbesondere direkte Personalkosten, Lohnfortzahlung der Teilnehmenden sowie pauschale Restkosten. Damit ein Projekt förderfähig ist, müssen Teilnehmende aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Betrieben oder selbstständig tätigen Personen stammen und ihren Wohnsitz sowie Arbeitsort in Bayern haben. Zudem muss ein Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden sichergestellt werden – alternativ können auch zwei aufeinanderfolgende Fortbildungen mit je mindestens 20 Unterrichtseinheiten zu einem Vorhaben zusammengefasst werden. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt anhand klar definierter Kriterien wie der Qualität der Weiterbildung, der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und der geplanten Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Inklusion.
Die Förderinitiative unterstützt darüber hinaus die Integration moderner Lehrmethoden, indem Arbeitsplatzmodelle wie „blended learning“ oder reine Onlinekurse unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Diese flexible Herangehensweise ermöglicht es den Projektträger:innen, auf die Herausforderungen einer veränderten Arbeitswelt und pandemiebedingte Weiterbildungsdefizite effektiv zu reagieren. Zudem werden systematische Maßnahmen wie der Ausbau interner Fortbildungsstrukturen in Unternehmen und transnationale Kooperationen unterstützt. Die Initiative wird zentral vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Referat S4 koordiniert, das gemeinsam mit den zuständigen Förderbehörden die Vergabe der Fördermittel und die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen überwacht. Dieses Förderprogramm bietet somit eine wichtige Grundlage, um die berufliche Weiterbildung in Bayern nachhaltig zu stärken und die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte an zukünftige Marktanforderungen zu fördern.
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