Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF+ 2021–2027)
Förderung beruflicher Weiterbildungen für Beschäftigte in Bayern im Rahmen des ESF+ 2021–2027, Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, die berufliche Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit von erwerbstätigen Personen in Bayern zu stärken. Durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen sollen Fachkräfte bedarfsgerecht weiterqualifiziert und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig gesichert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Seminar- und Kursgebühren
- Honorare für Trainer und Dozenten
- Lehr- und Lernmittel
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
- Beschäftigungsverhältnis der Teilnehmer:innen
- Nachweis geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung der Weiterbildungsmaßnahme
- Verwendungsnachweis
- Zwischenbericht
Beschreibung
Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF+ 2021–2027) fördert seit 2021 kontinuierlich berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in Bayern. Ziel des Programms ist es, die Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit erwerbstätiger Menschen zu stärken, indem sie bedarfsgerecht und finanziell unterstützt in ihre berufliche Zukunft investieren können. Als Zuschuss richtet sich das Förderinstrument an Unternehmen, Existenzgründer:innen und Bildungseinrichtungen, die angemeldete Weiterbildungen für ihre Mitarbeiter:innen oder Teilnehmende anbieten. Durch die dauerhafte Möglichkeit, Anträge bis zum Programmende im Dezember 2027 einzureichen, entsteht ein flexibles und planbares Förderumfeld für Lernende und Arbeitgeber:innen gleichermaßen.
Adressaten des Förderprogramms sind Beschäftigte mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die über ein Beschäftigungsverhältnis verfügen und geeignete Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen können. Gefördert werden etwa Seminar- und Kursgebühren, Honorare für Trainer:innen und Dozent:innen sowie Lehr- und Lernmittel. Für die Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Antragsformular eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Zwischenbericht und ein abschließender Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Antragsfrist erstreckt sich durchgehend bis 31. Dezember 2027. Verantwortlich für das Förderprogramm ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, das sich als Teil der Landesregierung der Stärkung beruflicher Bildung und sozialer Teilhabe verschrieben hat. Interessierte Akteur:innen können über die Fördervoraussetzungen und detaillierte Förderrichtlinien eine solide Grundlage für die Umsetzung ihrer Qualifizierungsprojekte schaffen.
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