Sonstige

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) / Bildungsfreistellung – Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen

Die IB.SH prüft und erkennt Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung gemäß WBG an. Anträge sind formgebunden und können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, spätestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Prüfung und Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen nach § 17 WBG Schleswig-Holstein, um Beschäftigten Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formgebundener Antrag
  • Antragseingang spätestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Detaillierter Arbeits- und Zeitplan
  • Methodisch-didaktisches Konzept
  • Nachweis der Gebührenzahlung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Bildungsfreistellung
  2. Arbeits- und Zeitplan
  3. Methodisch-didaktisches Konzept
  4. Nachweis Gebührenzahlung
  5. Nachweis Veröffentlichung der Veranstaltung
  6. Formular "Angaben zum Veranstalter" (bei Erstantrag)
  7. Statistikbogen nach Durchführung

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Voraussetzungen nach § 16 und § 17 WBG
  • Einhaltung der Vorgaben der Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO)

Beschreibung

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) übernimmt im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein die Prüfung und Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Ziel dieses Verfahrens ist es, Beschäftigten die gesetzlich verankerte Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) zu ermöglichen und qualitativ hochwertige Angebote in den Themenfeldern Aus- und Weiterbildung sowie Beratung sicherzustellen. Anerkannte Veranstaltungen tragen zur individuellen Kompetenzentwicklung der Teilnehmenden bei und unterstützen die nachhaltige Bildungsinfrastruktur im ganzen Bundesland.

Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie gemeinnützige und öffentliche Organisationen, die Weiterbildungsveranstaltungen anbieten möchten. Voraussetzungen für die Anerkennung sind ein formgebundener Antrag bei der IB.SH, der spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht wird, ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan, ein methodisch-didaktisches Konzept sowie der Nachweis der Gebührenzahlung und der öffentlichen Bekanntmachung. Die Inhalte und Organisation der Veranstaltung werden anhand der Vorgaben des WBG und der Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO) bewertet. Gutachter:innen des zuständigen Ausschusses prüfen die Einhaltung der Qualitäts- und Zugänglichkeitskriterien gemäß § 16 und § 17 WBG. Interessierte Veranstalter:innen erhalten umfassende Beratung durch den Bereich „Arbeit-Bildung-Soziales“ der IB.SH und können nach erfolgreicher Anerkennung Bescheide sowie Berichte zur Durchführung online abrufen. Dieses Verfahren fördert ein vielfältiges Angebot an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen in Schleswig-Holstein und stärkt die berufliche und persönliche Entwicklung der Beschäftigten.

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